Anlage 2 Nr. 29 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
7 %
Anlage 2 zum UStG
Anlage 2 Nr. 29 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Zucker und Zuckerwaren
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
0 %
steuerfrei / Nullsatz
7 %
ermäßigt
19 %
Regelsatz
Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).
23 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Süßigkeiten | 7 % |
| Zucker | 7 % |
| Gummibärchen | 7 % |
| Kaugummi | 7 % |
| Agavendicksaft | 7 % |
| Ahornsirup | 7 % |
| Bonbons | 7 % |
| Brauner Zucker | 7 % |
| Fruchtgummi | 7 % |
| Halva | 7 % |
| Krokant | 7 % |
| Lakritz | 7 % |
| Lutscher | 7 % |
| Marzipan | 7 % |
| Nougat | 7 % |
| Puderzucker | 7 % |
| Reissirup | 7 % |
| Rohrzucker | 7 % |
| Traubenzucker | 7 % |
| Türkischer Honig | 7 % |
| Vanillezucker | 7 % |
| Würfelzucker | 7 % |
| Zuckerwatte | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Kapitel 17
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 44
Alle 44 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 17011210Rübenzucker, zur Raffination bestimmt
- 17011290Rübenzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht zur Raffination bestimmt
- 17011310Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, zur Raffination bestimmt
- 17011390Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, nicht zur Raffination bestimmt
- 17011410Rohrzucker, zur Raffination bestimmt (ausg. der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel)
- 17011490Rohrzucker, nicht zur Raffination bestimmt (ausg. der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel)
Weitere 38 Warennummern anzeigen
- 17019100Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
- 17019910Weißzucker, ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen, m. e. Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf den Trockenstoff, die einer Polarisation von 99,5Grad oder mehr entspricht
- 17019990Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest (ausg. mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Roh- zucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen und Weißzucker)
- 17021100Feste Lactose und Lactosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, m. einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99GHT oder mehr
- 17021900Feste Lactose und Lactosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, m. einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von weniger als 99GHT
- 17022010Fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
- 17022090Ahornzucker und Ahornsirup, auch mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (ausg. fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen)
- 17023010Isoglucose, gewonnen aus Glucose oder Glucosepolymeren, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trocken- masse, von 10GHT bis weniger als 20GHT
- 17023050Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
- 17023090Glucose und Glucosesirup, auch agglomeriert, Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, weniger als 20GHT, Gehalt an Glucose, (ausg. Glucose als weißes kristallines Pulver und Isoglucose)
- 17024010Isoglucose, gewonnen aus Glucose oder Glucosepolymeren, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trocken- masse, von 20GHT oder mehr, jedoch weniger als 50GHT (ausg. Invertzucker)
- 17024090Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20GHT oder mehr, jedoch weniger als 50GHT (ausg. Isoglucose sowie Invertzucker)
- 17025000Chemisch reine Fructose
- 17026010Isoglucose, gewonnen aus Glucose oder Glucosepolymeren, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trocken- masse, von mehr als 50GHT (ausg. Invertzucker)
- 17026080Inulinsirup, unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccarose
- 17026095Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50GHT (ausg. chemisch reine Fructose, Isoglucose, Inulinsirup sowie Invertzucker)
- 17029010Chemisch reine Maltose
- 17029030Isoglucose, gewonnen aus Glucose oder Glucosepolymeren, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trocken- masse, von mehr als 10GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 17029050Maltodextrin und Maltodextrinsirup
- 17029071Zucker und Melassen, karamelisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50GHT oder mehr
- 17029075Zucker und Melassen, karamelisiert, als Pulver, auch agglomeriert
- 17029079Zucker und Melassen, karamelisiert (ausg. mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50GHT oder mehr oder als Pulver, auch agglomeriert)
- 17029080Inulinsirup, unmittelbar d. Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren d. Fructose gewonnen, m. e. Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10GHT bis 50GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccarose
- 17029095Zucker und Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 17031000Rohrzuckermelasse aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
- 17039000Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker (ausg. Rohrzuckermelasse)
- 17041010Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60GHT (auch Kaugummi in Streifen)
- 17041090Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60GHT oder mehr (auch Kaugummi in Streifen)
- 17049010Süßholzauszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe
- 17049030Weiße Schokolade
- 17049051Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 1kg oder mehr, ohne Kakaogehalt
- 17049055Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen, ohne Kakaogehalt
- 17049061Dragees als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt
- 17049065Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, ohne Kakaogehalt
- 17049071Hartkaramellen, auch gefüllt, ohne Kakaogehalt
- 17049075Weichkaramellen, auch gefüllt, ohne Kakaogehalt
- 17049081Komprimate ohne Kakaogehalt
- 17049099Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 29 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 29 UStG?
Anlage 2 Nr. 29 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Zucker und Zuckerwaren“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 29 UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 23 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Süßigkeiten, Zucker, Gummibärchen, Kaugummi, Agavendicksaft.
Wo ist Anlage 2 Nr. 29 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.
Benachbarte Normen in Anlage 2
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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet
Rechtsstand 31.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
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