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Anlage 2 Nr. 26 Buchst. e UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 26 Buchst. e UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet: tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Position 1516
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
9

Alle 9 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 15161010Tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz od. teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert od. elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, in unmittelbaren Umschließungen, Inhaltsgewicht 1kg od. weniger (nur teilweise begünstigt)
  • 15161090Tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert od. elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, anders als unter der Warennr. 15161010 aufgemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 15162010Hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) (nur teilweise begünstigt)
  • 15162091Pflanzliche Fette u. Öle sowie deren Fraktionen, ganz od. teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert od. elaidiniert, auch raffiniert, jed. nicht weiterverarb., in unmittelb. Umschl., Inhaltsgewicht bis 1kg (ausg. hydriertes Rizinusöl) (nur teilweise begünstigt)
  • 15162095Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett,Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausg. zum Herstellen von Lebensmitteln, anders als unter WA-Nr. 15162091 aufgem. (nur teilweise begünstigt)
  • 15162096Erdnuss-, Baumwollsaat-, Soja- od. Sonnenblumenöl; Öle, anderw. n. gen., Gehalt an freien Fettsäuren <50GHT, auch z. Herst. v. Lebensm., anders als unter WA-Nr. 15162091 aufgem. (ausg. Palmkern-, Kokos-, Rüb- od. Kopaivaöl sowie Illipefett) (nur teilweise begünstigt)
Weitere 3 Warennummern anzeigen
  • 15162098Pflanzliche Fette u. Öle sowie deren Fraktionen, ganz od. teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert od. elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, anders als unter WA-Nr.15162091 aufgemacht, anderweit nicht genannt (nur teilweise begünstigt)
  • 15163091Mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz od. teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert od. eladiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, in unmittelb. Umschließungen, Inhaltsgewicht bis 1kg (nur teilweise begünstigt)
  • 15163098Mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz od. teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert od. eladiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet (ausg. in unmittelb. Umschließungen, Inhaltsgewicht bis 1kg) (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 26 Buchst. e UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 26 Buchst. e UStG?

Anlage 2 Nr. 26 Buchst. e UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet: tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)“.

Wo ist Anlage 2 Nr. 26 Buchst. e UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden