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Anlage 2 Nr. 28 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 28 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

26 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 28 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Wurst7 %
Wurstwaren7 %
Bacon7 %
Bockwurst7 %
Corned Beef7 %
Fischkonserven7 %
Fischstäbchen7 %
Fleischwurst7 %
Geflügelwurst7 %
Kochschinken7 %
Leberkäse7 %
Leberwurst7 %
Lyoner7 %
Mettwurst7 %
Mortadella7 %
Parmaschinken7 %
Rohschinken7 %
Salami7 %
Schinken7 %
Serranoschinken7 %
Surimi7 %
Sushi7 %
Teewurst7 %
Thunfisch in Dosen7 %
Weißwurst7 %
Wiener Würstchen7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Kapitel 16
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
103

Alle 103 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 16010010Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Lebern, Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Würsten und ähnlichen Erzeugnissen aus Lebern (nur teilweise begünstigt)
  • 16010091Rohwürste, getrocknet oder streichfähig, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten (ausg. aus Lebern) (nur teilweise begünstigt)
  • 16010099Würste u. ähnl. Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugn., Blut o. Insekten, gekocht, auch geräuchert; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Wurst od. ähnl. Erzeugnissen, aus Fleisch Schlachtnebenerzeugn. od. Blut (ausg. aus Lebern) (nur teilweise begünstigt)
  • 16021000Homogenisierte Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut o. Insekten, aufgemacht für den Einzelverkauf, für die Kinderernährung oder zum Diätgebrauch, in Behältnissen mit einem Inhalt von 250g oder weniger (nur teilweise begünstigt)
  • 16022010Zubereitungen aus Lebern von Gänsen oder Enten, anders als in Kap. 02 zubereitet oder haltbar gemacht, ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse sowie homogenisierte Zubereitungen (nur teilweise begünstigt)
  • 16022090Zubereitungen aus Lebern aller Tierarten, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. von Gänsen oder Enten sowie Würste und ähnliche Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
Weitere 97 Warennummern anzeigen
  • 16023111Zubereitungen, ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnliche Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023119Zubereitungen m. e. Anteil an Fleisch od. Schlachtnebenerzeugnissen v. 57GHT od. mehr, von Truthühnern, and. als in Kap. 02 zubereit. od. haltb. gemacht (ausg. aus Lebern od. aus ausschl. nicht gegartem Fleisch sowie homogenis. Zubereitungen) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023180Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch od. Schlachtnebenerzeugnissen v. weniger als 57GHT, v. Truthühnern, anders als in Kapitel 02 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. aus Lebern sowie Würste und ähnliche Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023211Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von 57GHT oder mehr, von Hühnern, nicht gegart, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. aus Lebern sowie Würste und ähnliche Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023219Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von 57GHT oder mehr, von Hühnern, anders als in Kap. 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. nicht gegart, aus Lebern sowie Würste u.ähnl. Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023230Zubereitungen m. e. Anteil an Fleisch od. Schlachtnebenerzeugnissen von 25GHT od. mehr, jedoch weniger als 57GHT, v. Hühnern, and. als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. nicht gegart, aus Lebern, Würste u. ähnl. Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023290Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von weniger als 25GHT, von Hühnern, anders als in Kap. 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. nicht gegart, aus Lebern sowie Würste und ähnliche Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023921Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von 57GHT od. mehr, von Geflügel, nicht gegart, anders als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. v. Truthühnern, Hühnern, aus Lebern, Würste u. ähnl. Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023929Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von 57GHT oder mehr, von Geflügel, anders als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. nicht gegart, v. Truthühnern, Hühnern, a. Lebern, Würste und ähnl. Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16023985Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch od. Schlachtnebenerzeugnissen von weniger als 57GHT, von Geflügel, anders als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. nicht gegart, v. Truthühnern, Hühnern, aus Lebern, Würste u. ähnl. Erzeugnisse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16024110Schinken und Teile davon, von Hausschweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16024190Schinken und Teile davon, von Schweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. von Hausschweinen) (nur teilweise begünstigt)
  • 16024210Schultern und Teile davon, von Hausschweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16024290Schultern und Teile davon, von Schweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. von Hausschweinen) (nur teilweise begünstigt)
  • 16024911Kotelettstränge (ausg. Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken, von Hausschweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16024913Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern, von Hausschweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16024915Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend, von Hausschweinen, anders als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg.Mischungen nur aus Kotelettsträngen/Schinken und nur aus Nacken/Schultern) (nur teilweise begünstigt)
  • 16024919Fleisch od. Schlachtnebenerzeugnisse aller Art, einschl. Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, auch Mischungen, von 80GHT od. mehr, von Hausschweinen, anders als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht, anderw. wed. genannt n. inbegr. (nur teilweise begünstigt)
  • 16024930Zubereitungen m. e. Gehalt an Fleisch od. Schlachtnebenerz. aller Art, einschl. Schweinespeck u. Fette jeder Art od. Herkunft, auch Mischungen, über 40 bis unter 80GHT, v. Hausschweinen, anders als in Kap. 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16024950Zubereitungen m. e. Gehalt an Fleisch od. Schlachtnebenerz. aller Art, einschl. Schweinespeck u. Fette jeder Art od. Herkunft, auch Mischungen, v. weniger als 40GHT, v. Hausschweinen, anders als in Kapitel 02 zubereitet od. haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16024990Zubereitungen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen, von Schweinen (ausg. Hausschweinen), anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16025010Zubereitungen v. Fleisch od. Schlachtnebenerz., nicht gegart, von Rindern, and. als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht; Mischungen a. gegartem Fleisch od. Schlachtnebenerzeugn. und ungegartem Fleisch od. ungegart. Schlachtnebenerz. (nur teilweise begünstigt)
  • 16025031Corned Beef (Zubereitungen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen, gegart, v. Rindern, anders als in Kap. 02 zubereitet oder haltbar gemacht), in luftdicht verschlossenen Behältnissen (nur teilweise begünstigt)
  • 16025095Zubereitungen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen, gegart, von Rindern, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16029010Zubereitungen aus Blut aller Tierarten (ausg. Blutwürste) (nur teilweise begünstigt)
  • 16029031Zubereitungen von Fleisch und Schlachtnebenerzeugnissen, von Wild oder Kaninchen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16029051Zubereitungen die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthalten, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16029061Zubereitungen die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugn. v. Rindern enthalten, nicht gegart, and. als in Kap. 02 zubereitet od. haltbar gemacht sowie Mischungen aus gegartem und nicht gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen (nur teilweise begünstigt)
  • 16029069Zubereitungen die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthalten, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16029091Zubereitungen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen, von Schafen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16029095Zubereitungen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen, von Ziegen, anders als in Kapitel 02 zubereitet od. haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16029099Zubereitungen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen, anders als in Kapitel 02 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16030010Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1kg oder weniger (nur teilweise begünstigt)
  • 16030080Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren (ausg. in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1kg oder weniger) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041100Lachse, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041210Heringfilets, roh, lediglich mit Teig umhüllt od. mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren (nur teilweise begünstigt)
  • 16041291Heringe, ganz od. in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht, in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. gefrorene Heringsfilets in Teig od. paniert) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041299Heringe, ganz od. in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. in luftdicht verschlossenen Behältnissen sowie gefrorene Heringsfilets in Teig od. paniert) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041311Sardinen, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, and. als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht, in Olivenöl (nur teilweise begünstigt)
  • 16041319Sardinen, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, and. als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in Olivenöl) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041390Sardinellen und Sprotten, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041421Echter Bonito, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht, in Pflanzenöl (nur teilweise begünstigt)
  • 16041426Filets genannt "Loins" vom Echten Bonito, ganz od. in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. in Pflanzenöl) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041428Echter Bonito, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in Pflanzenöl oder Filets genannt "Loins") (nur teilweise begünstigt)
  • 16041431Gelbflossenthun (Thunnus albacares), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht, in Pflanzenöl (nur teilweise begünstigt)
  • 16041436Filets genannt "Loins" vom Gelbflossenthun (Thunnus albacares), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. in Pflanzenöl) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041438Gelbflossenthun (Thunnus albacares), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapital 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in Pflanzenöl oder Filets genannt "Loins") (nur teilweise begünstigt)
  • 16041441Thunfische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht, in Pflanzenöl (nur teilweise begünstigt)
  • 16041446Filets genannt "Loins" von Thunfischen, ganz od. in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. in Pflanzenöl) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041448Thunfische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in Pflanzenöl oder Filets genannt "Loins") (nur teilweise begünstigt)
  • 16041490Pelamide (Sarda spp.), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, and. als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041511Filets von Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041519Makrelen d. Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, ganz od. in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Filets) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041590Makrelen der Art Scomber australasicus, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041600Sardellen, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041700Aale, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041800Haifischflossen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert (nur teilweise begünstigt)
  • 16041910Salmoniden, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Lachse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041931Filets genannt "Loins" von Fischen der Euthynnus-Arten, andere als Echter Bonito (Katsuwonus pelamis), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041939Fische der Euthynnus-Arten, andere als Echter Bonito (Katsuwonus pelamis), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Filets genannt "Loins") (nur teilweise begünstigt)
  • 16041950Fische der Arten Orcynopsis unicolor, ganz od. in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, and. als in Kap. 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041991Fischfilets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren (ausg. Heringfilets, in dieser Art zubereitet) (nur teilweise begünstigt)
  • 16041992Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041993Köhler (Pollachius virens), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041994Seehechte (Merluccius-Arten, Urophycis-Arten), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041995Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius), ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16041997Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16042005Surimizubereitungen (nur teilweise begünstigt)
  • 16042010Lachse, auch fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. Lachse ganz od. in Stücken) (nur teilweise begünstigt)
  • 16042030Salmoniden, auch fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. Salmoniden, ganz od. in Stücken sowie Lachse) (nur teilweise begünstigt)
  • 16042040Sardellen, auch fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Sardellen, ganz oder in Stücken) (nur teilweise begünstigt)
  • 16042050Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis uni- color, auch fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet od. haltbar gemacht (ausg. Fische dieser Arten, ganz od. in Stücken) (nur teilweise begünstigt)
  • 16042070Thunfische, Echter Bonito und andere Fische der Euthynnus-Arten, auch fein zerkleinert, anders als in Kap. 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. solche Fische, ganz oder in Stücken) (nur teilweise begünstigt)
  • 16042090Fische, auch fein zerkleinert, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Fische, ganz oder in Stücken), anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16043100Kaviar (Störrogen), aus Fischeiern gewonnen (nur teilweise begünstigt)
  • 16043200Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (von anderen Fischen als vom Stör gewonnen) (nur teilweise begünstigt)
  • 16051000Krabben, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16052110Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16052190Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger) (nur teilweise begünstigt)
  • 16052900Garnelen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16053010Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -sossen (nur teilweise begünstigt)
  • 16053090Hummer, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Hummerfleisch, gekocht, z. Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -sossen) (nur teilweise begünstigt)
  • 16054000Krebstiere, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Krabben, Garnelen und Hummer) (nur teilweise begünstigt)
  • 16055100Austern, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055200Jakobs- oder Kammmuscheln, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055310Miesmuscheln, in luftdicht verschlossenen Behältnissen, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055390Miesmuscheln, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in luftdicht verschlossenen Behältnissen) (nur teilweise begünstigt)
  • 16055400Tintenfische und Kalmare, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055500Kraken, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055600Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055700Seeohren, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055800Schnecken, andere als Meeresschnecken, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16055900Weichtiere, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 16056100Seegurken, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16056200Seeigel, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16056300Quallen, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (nur teilweise begünstigt)
  • 16056900Wirbellose Wassertiere, anders als in Kapitel 03 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Seegurken, Seeigel, Quallen) (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 28 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 28 UStG?

Anlage 2 Nr. 28 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 28 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 26 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Wurst, Wurstwaren, Bacon, Bockwurst, Corned Beef.

Wo ist Anlage 2 Nr. 28 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden