Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

Mehrwertsteuer in Europa: Sätze der EU-Länder im Vergleich

4 Minuten Lesezeit· Rechtsstand UStG 31.08.2026· Quellen: UStG, gesetze-im-internet.de

Wie die EU die Mehrwertsteuer rahmt

Die Mehrwertsteuer ist innerhalb der Europäischen Union durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) harmonisiert - im Volltext nachzulesen bei EUR-Lex. Die Richtlinie schreibt Mindestsätze vor (Regelsatz mindestens 15 %, ermäßigte Sätze mindestens 5 %), überlässt die konkrete Höhe aber jedem Mitgliedstaat. Deshalb unterscheiden sich die Sätze innerhalb der EU trotz gemeinsamer Rechtsgrundlage teils erheblich.

Wie es zur Harmonisierung kam

Bereits in den 1960er-Jahren einigten sich die Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft darauf, ihre teils sehr unterschiedlichen Umsatzsteuersysteme auf ein gemeinsames Mehrwertsteuerprinzip mit Vorsteuerabzug umzustellen - Deutschland setzte das 1968 um (siehe Geschichte der Mehrwertsteuer). Ziel war ein wettbewerbsneutraler Binnenmarkt, in dem die Steuer nicht länger von der Zahl der Handelsstufen abhängt. Die heutige Systemrichtlinie von 2006 fasst die zahlreichen Einzelrichtlinien der Jahrzehnte davor in einem Regelwerk zusammen, lässt den Mitgliedstaaten aber bewusst Spielraum bei der Satzhöhe, weil die Umsatzsteuer ein zentrales nationales Haushaltsinstrument geblieben ist.

Die Sätze der Mitgliedstaaten im Vergleich

Am unteren Ende bewegt sich Luxemburg mit einem Regelsatz von 17 % - dem niedrigsten in der EU. Deutschland liegt mit 19 % im unteren Mittelfeld, zusammen mit Ländern wie Zypern (19 %) oder Malta (18 %). Die meisten großen EU-Volkswirtschaften liegen zwischen 20 % und 22 % - etwa Frankreich (20 %), Italien (22 %) oder Spanien (21 %). Am oberen Ende liegen mehrere nord- und osteuropäische Staaten bei 25 % und mehr, mit Ungarn als Spitzenreiter bei 27 %. Weil Mitgliedstaaten ihre Sätze im nationalen Recht relativ kurzfristig anpassen können, sind exakte Prozentwerte nur eine Momentaufnahme - für den tagesaktuellen Stand verweisen wir auf die Übersichten der Europäischen Kommission und der jeweiligen nationalen Steuerbehörden statt auf eine fest eingefrorene Tabelle.

Ermäßigte Sätze: noch größere Unterschiede

Während sich die Regelsätze der EU-Staaten in einer überschaubaren Bandbreite bewegen, gehen die ermäßigten Sätze weiter auseinander - manche Länder kennen mehrere Ermäßigungsstufen für unterschiedliche Warengruppen, andere nur eine einzige. Deutschland hat mit dem einheitlichen ermäßigten Satz von 7 % ein vergleichsweise einfaches zweistufiges System; Frankreich etwa kennt zusätzlich einen Zwischensatz und einen stark reduzierten Satz für bestimmte Presseerzeugnisse und Medikamente. Manche Staaten nutzen zudem einen echten Nullsatz für bestimmte Grundbedürfnisse (etwa Irland für viele Lebensmittel), während Deutschland den Nullsatz erst seit 2023 punktuell einsetzt, unter anderem für Photovoltaikanlagen.

Warum die Sätze überhaupt so unterschiedlich sind

Die Höhe des Regelsatzes spiegelt vor allem die jeweilige nationale Haushaltspolitik wider: Länder mit hohem Sozialstaatsniveau und geringerem Spielraum bei anderen Steuerarten (etwa niedrigen Einkommensteuersätzen) gleichen das häufig über eine höhere Mehrwertsteuer aus, weil sie im Vergleich zu direkten Steuern administrativ einfacher zu erheben ist und sich schwerer umgehen lässt. Auch die wirtschaftliche Situation einzelner Krisenjahre hat Spuren hinterlassen: Mehrere Staaten Südeuropas hoben ihre Sätze nach der Finanz- und Schuldenkrise der 2010er-Jahre spürbar an, um ihre Haushalte zu konsolidieren - ein ähnliches Motiv, das auch in der deutschen Erhöhungsdebatte regelmäßig auftaucht.

Warum Deutschland im Mittelfeld liegt

Der deutsche Regelsatz von 19 % geht auf die Anhebung von 2007 zurück (siehe Geschichte der Mehrwertsteuer) und wurde seither nicht mehr verändert - während etliche andere EU-Staaten ihre Sätze in den Jahren danach im Zuge von Haushaltskonsolidierungen weiter angehoben haben. Das hat Deutschland vom oberen Mittelfeld ins untere Mittelfeld der EU-Sätze verschoben, ohne dass sich am deutschen Recht etwas geändert hätte.

Der Satz allein sagt wenig - es kommt auf den Warenkorb an

Ein Vergleich nur über die Regelsätze führt in die Irre, weil jedes Land selbst festlegt, welche Waren überhaupt ermäßigt sind. In Deutschland regelt das die Anlage 2 UStG über Zolltarifpositionen, und das Ergebnis ist alles andere als selbsterklärend: Von den 1.267 Produkten in diesem Verzeichnis liegen 722 beim ermäßigten Satz, 451 beim Regelsatz, 57 haben je nach Fall beide Sätze, 24 sind steuerfrei und sechs unterliegen dem Nullsatz. Zwei nahezu identische Produkte können dabei auseinanderfallen - Mehrwertsteuer Leitungswasser vom Versorger ist ermäßigt, abgefülltes Mehrwertsteuer Mineralwasser nicht. Solche Grenzziehungen unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stärker als die Prozentzahlen, weshalb ein Preisvergleich über Ländergrenzen nur produktweise sinnvoll ist.

Was das für grenzüberschreitendes Einkaufen bedeutet

Beim Einkauf innerhalb der EU zahlen Verbraucher in aller Regel die Mehrwertsteuer des Landes, in dem der Händler ansässig ist beziehungsweise in dem die Lieferung endet - je nach Schwellenwert und Vertriebsweg gelten unterschiedliche Regeln für den One-Stop-Shop im Online-Handel, über den ausländische Online-Händler die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes zentral abführen können, ohne sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat registrieren zu müssen. Für den deutschen Alltag bleibt entscheidend, welcher Satz nach deutschem Recht für ein konkretes Produkt gilt; das zeigt das Alle Produkte A-Z.

Außerhalb der EU: Schweiz, Großbritannien und Co.

Nicht jedes europäische Land ist EU-Mitglied und unterliegt damit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Die Schweiz erhebt eine eigene Mehrwertsteuer mit einem Regelsatz von deutlich unter 10 % - einem der niedrigsten in Europa insgesamt. Großbritannien wendet seit dem EU-Austritt sein eigenes, von der EU-Richtlinie unabhängiges Recht an, auch wenn Satzstruktur und Grundprinzip dem EU-System weiterhin sehr ähnlich sind. Bei Einkäufen aus Nicht-EU-Ländern fallen statt der ausländischen Mehrwertsteuer regelmäßig deutsche Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an, sobald die Ware die EU-Grenze passiert - ein eigenes Themenfeld, das über die reine Satzfrage hinausgeht.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage nach dem Umsatzsteuergesetz (konsolidierte Fassung, Rechtsstand 31.08.2026). Er ersetzt keine Steuerberatung; verbindlich ist im Einzelfall die Auskunft des Finanzamts oder der Steuerberatung. Fehler? Bitte melden.

Weiterlesen