Vor 1968: die alte Umsatzsteuer
Die kumulative Allphasen-Bruttoumsatzsteuer, die Deutschland bis 1967 kannte, geht auf das Jahr 1918 zurück und wurde über Jahrzehnte kaum grundlegend reformiert. Ihr zentrales Problem: Weil jede Handelsstufe auf den vollen, bereits mit Steuer belasteten Vorpreis erneut Steuer zahlte, summierte sich die effektive Belastung mit jeder zusätzlichen Stufe - ein Kaskadeneffekt, der Unternehmen dazu verleitete, möglichst viele Produktionsschritte im eigenen Haus zu bündeln (vertikale Integration), um Steuerstufen zu sparen. Das verzerrte den Wettbewerb zugunsten großer, integrierter Konzerne und zulasten arbeitsteiliger mittelständischer Strukturen - ein Effekt, den die Bundesregierung mit der Reform gezielt beseitigen wollte.
1968: Der Systemwechsel
Mit dem Umsatzsteuergesetz 1967, in Kraft ab dem 1. Januar 1968, stellte Deutschland auf das bis heute geltende System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug um - das Prinzip, das im Artikel Vorsteuer und Umsatzsteuer erklärt wird. Jedes Unternehmen zahlt fortan effektiv nur noch Steuer auf den selbst geschaffenen Mehrwert, unabhängig davon, wie viele Handelsstufen ein Produkt durchläuft - daher der bis heute gebräuchliche Name Mehrwertsteuer. Der Regelsatz startete bei 10 %, der ermäßigte Satz bei 5 % - beide Startwerte liegen damit deutlich unter allen seither gemessenen Sätzen. Die Reform war zugleich ein frühes Beispiel europäischer Rechtsangleichung: Die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatte ihre Mitgliedstaaten bereits Mitte der 1960er-Jahre auf das Mehrwertsteuerprinzip verpflichtet, mehr dazu im Artikel Mehrwertsteuer in Europa.
Die Sätze von 1968 bis heute im Überblick
- 1968: Einführung mit 10 % Regelsatz / 5 % ermäßigt.
- 1978: Anhebung auf 12 % / 6 %.
- 1979: weitere Anhebung auf 13 % / 6,5 %.
- 1983: Anhebung auf 14 % / 7 % - der ermäßigte Satz von 7 % gilt seither ununterbrochen (mit Ausnahme der Corona-Sonderphase 2020).
- 1993: Anhebung des Regelsatzes auf 15 % im Zuge der Wiedervereinigung und der europäischen Mindestsatz-Harmonisierung.
- 1998: Anhebung auf 16 %.
- 2007: großer Sprung auf 19 % - die bislang letzte Anhebung des Regelsatzes, der ermäßigte Satz blieb bei 7 %.
- 2020 (1. Juli bis 31. Dezember): befristete Senkung auf 16 % / 5 % als Corona-Konjunkturmaßnahme.
- 2021: Rückkehr zu 19 % / 7 %.
- 2026: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen werden mit dem neuen § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dauerhaft auf 7 % gesenkt - die Regelsätze selbst bleiben bei 19 % und 7 %.
Die Sonderphase 2020: Corona-Konjunkturpaket
Die halbjährige Steuersenkung 2020 war die erste Senkung des Regelsatzes in der Geschichte der deutschen Mehrwertsteuer überhaupt - alle vorherigen Änderungen gingen nach oben. Ziel war es, die Kaufkraft in der akuten Pandemie-Wirtschaftskrise zu stärken; Handel und Gastronomie mussten ihre Kassensysteme innerhalb weniger Wochen zweimal umstellen. Zusätzlich erhielt die Gastronomie eine eigene, länger laufende Sonderregelung für Speisen vor Ort (7 % statt 19 % bis Ende 2023) - Details dazu im Artikel Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Kassensysteme, Buchhaltungssoftware und Preisschilder mussten in diesem halben Jahr binnen weniger Wochen zunächst auf die gesenkten und dann wieder auf die alten Sätze umgestellt werden - für viele kleine Betriebe ein spürbarer Verwaltungsaufwand mitten in der Krise.
2024 bis 2026: die Gastronomie im Zickzack
Zum 1. Januar 2024 lief die verlängerte Gastronomie-Sonderregelung aus - für zwei Jahre galt für den Verzehr vor Ort in Restaurants wieder der Regelsatz von 19 %, während Speisen zum Mitnehmen bei 7 % blieben. Zum 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung beendet: Der neue § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG stellt "die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken" dauerhaft unter den ermäßigten Satz. Anders als 2020 ist die Ermäßigung damit nicht befristet, und anders als vor 2026 spielt der Ort des Verzehrs für Speisen keine Rolle mehr. Für die Betriebe bedeutete das binnen zwei Jahren die zweite Umstellung von Kasse und Preisauszeichnung; Details zur heutigen Abgrenzung liefert der Artikel Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Der ermäßigte Satz: bemerkenswert stabil
Während der Regelsatz seit 1968 sechsmal angehoben wurde, blieb der ermäßigte Satz seit 1983 mit einer einzigen halbjährigen Ausnahme 2020 konstant bei 7 %. Diese Stabilität ist kein Zufall: Der ermäßigte Satz betrifft überwiegend Grundnahrungsmittel und Güter des täglichen Bedarfs, deren Verteuerung überproportional Haushalte mit geringerem Einkommen trifft - politisch ist eine Anhebung dieses Satzes deshalb historisch deutlich unpopulärer gewesen als eine Anhebung des Regelsatzes, der breiter gestreute und im Schnitt höherpreisige Produkte betrifft.
Was die Geschichte zeigt
Über mehr als 55 Jahre zeigt die Chronologie ein klares Muster: Anhebungen erfolgten selten, dafür aber mit deutlichem zeitlichen Abstand und langer Vorlaufzeit - meist im Zusammenhang mit großen fiskalischen oder politischen Ereignissen (Wiedervereinigung, EU-Harmonisierung, Haushaltskonsolidierung 2007). Die einzige Senkung der Geschichte war befristet und ausdrücklich als Krisenmaßnahme angelegt, während echte strukturelle Senkungen des Regelsatzes in über 55 Jahren nie stattgefunden haben. Auffällig ist auch, wie selten sich am Grundprinzip selbst - der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug von 1968 - etwas geändert hat: Alle späteren Reformen betrafen ausschließlich die Satzhöhe und punktuelle Ausnahmen, nie die Funktionsweise des Systems. Zum aktuellen Diskussionsstand rund um künftige Änderungen siehe Mehrwertsteuer-Erhöhung in Deutschland: Stand und Geschichte.