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Methodik: So ordnen wir jedem Produkt seinen Satz zu

Dieses Verzeichnis schätzt nicht, es ordnet zu. Jedes der 1.267 Produkte wurde nach der festen Prüfreihenfolge des Umsatzsteuergesetzes einer Norm zugeordnet; der Steuersatz folgt aus der Norm, nicht aus dem Produkt.

Die Prüfreihenfolge

  1. Steuerbefreiung nach § 4 UStG? Ist der Umsatz befreit (etwa Vermietung von Wohnraum, Heilbehandlungen), fällt keine Umsatzsteuer an.
  2. Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG? Für Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten gilt 0 % mit Vorsteuerabzug.
  3. Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 UStG oder Anlage 2? Für Leistungen steht die Ermäßigung direkt im Gesetzestext (Beherbergung, Nahverkehr, Restaurantspeisen); für Waren verweist Anlage 2 auf Positionen des Zolltarifs.
  4. Sonst Regelsatz. Was nirgends genannt ist, unterliegt 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Diese Aussage wird maschinell gegen den Volltext aller Normen geprüft.

So kam jede Zuordnung zustande

Zuordnungswege aller Produkte
ZuordnungswegProdukte
Wortlaut: Das Produkt fällt unter den Wortlaut einer Norm oder unter die von ihr genannte Zolltarif-Position976
Auffangtatbestand: In keiner Ermäßigungs- oder Befreiungsnorm genannt, deshalb Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG291
Verteilung der Steuerstatus
ErgebnisProdukte
7 % ermäßigter Satz722
19 % Regelsatz451
je nach Fall je nach Fall57
steuerfrei steuerfrei24
keine MwSt nicht steuerbar7
0 % Nullsatz6

Zolltarif statt Produktname

Anlage 2 zum UStG nennt keine Produkte, sondern Warengruppen über Positionen der Kombinierten Nomenklatur (zum Beispiel „Kapitel 9“ für Kaffee, Tee und Gewürze oder „aus Position 0603“ für Schnittblumen). Das Verzeichnis löst diese Verweise mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 in achtstellige Warennummern auf und zeigt sie auf den Norm-Seiten. Steht in Anlage 2 „aus Position“, ist nur ein Teil der Position begünstigt; das wird ausgewiesen, damit keine Seite mehr suggeriert, als das Gesetz sagt.

Produkte mit mehreren Sätzen

57 Produkte haben keinen einheitlichen Satz, etwa Kaffee (7 %: Kaffee als Ware - Bohnen, Pulver, Kapseln, Packung im Handel; 19 %: Kaffee als Getränk - im Café, im Restaurant, to go). Für sie nennt das Verzeichnis alle Fälle mit ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage, statt einen Fall zu verschweigen oder einen Mittelwert zu bilden.

Pflege und Grenzen

Der Datenbestand trägt den Rechtsstand der zugrunde liegenden Gesetzesfassung (derzeit 31.08.2026) und wird gegen neue Fassungen des UStG geprüft. Das Verzeichnis ist eine redaktionelle Gesetzesauswertung, keine Steuerberatung; Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung zu Einzelfällen sind nicht abgebildet. Fehler melden Sie über Fehler melden.