Mehrwertsteuer für Miete
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Miete fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG
Warum ist Miete steuerfrei?
Miete fällt unter § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.
Im Gesetz steht:
die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen,
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG stützen sich im Verzeichnis 2 Produkte, neben Miete zum Beispiel Pacht. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 16 von 188 Produkten wie Miete eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 6 nicht steuerbar.
Was das für den Preis bedeutet
Für Miete wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Miete enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Miete verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Miete einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Miete; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Miete im Vergleich mit verwandten Produkten
6 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Miete: Garagenmiete (0 % oder 19 %), Sportplatzmiete (19 %), Tennisplatzmiete (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Garagenmiete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 0 %oder19 % |
| Sportplatzmiete§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Tennisplatzmiete§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Pacht§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Pfand§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | 7 % |
| Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Miete
Fällt bei Miete Mehrwertsteuer an?
Nein. Miete ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, § 4 Nr. 12 UStG.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Garagenmiete (0 % oder 19 %, § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Sportplatzmiete (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Tennisplatzmiete (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Pfand (19 %, § 12 Abs. 1 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Miete im Gesetz?
In § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.