Mehrwertsteuer für Porto
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Porto fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG
Warum ist Porto steuerfrei?
Porto fällt unter § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG: Post-Universaldienstleistungen.
Im Gesetz steht:
auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 40 Absatz 1 des Postgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236), in der jeweils geltenden Fassung, genehmigten Entgelten;
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG stützen sich im Verzeichnis 2 Produkte, neben Porto zum Beispiel Briefporto. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 16 von 188 Produkten wie Porto eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 6 nicht steuerbar.
Was das für den Preis bedeutet
Für Porto wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Porto enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Porto verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Porto einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Porto; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Porto im Vergleich mit verwandten Produkten
6 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Porto: Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %), Übernachtung (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Briefporto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Pfand§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | 7 % |
| Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG | 7 % |
| Gutscheine§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG | je nach Fall |
| Parkgebühren§ 12 Abs. 1 UStG | 19 %oderkeine MwSt |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Porto
Fällt bei Porto Mehrwertsteuer an?
Nein. Porto ist nach § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Post-Universaldienstleistungen, § 4 Nr. 11b UStG.
Gilt das für Porto immer?
Befreit ist nur der Universaldienst; Zusatzleistungen und individuell ausgehandelte Konditionen sind steuerpflichtig.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Pfand (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Versandkosten (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Übernachtung (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), Catering (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Porto im Gesetz?
In § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.