Mehrwertsteuer für Briefporto
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Briefporto fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG
Warum ist Briefporto steuerfrei?
Briefporto fällt unter § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG: Post-Universaldienstleistungen.
Im Gesetz steht:
auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 40 Absatz 1 des Postgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236), in der jeweils geltenden Fassung, genehmigten Entgelten;
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG stützen sich im Verzeichnis 2 Produkte, neben Briefporto zum Beispiel Porto. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 16 von 188 Produkten wie Briefporto eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 6 nicht steuerbar.
Was das für den Preis bedeutet
Für Briefporto wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Briefporto enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Briefporto verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Briefporto einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Briefporto; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Briefporto im Vergleich mit verwandten Produkten
6 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Briefporto: Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %), Übernachtung (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Briefporto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Pfand§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | 7 % |
| Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG | 7 % |
| Gutscheine§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG | je nach Fall |
| Parkgebühren§ 12 Abs. 1 UStG | 19 %oderkeine MwSt |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Briefporto
Fällt bei Briefporto Mehrwertsteuer an?
Nein. Briefporto ist nach § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Post-Universaldienstleistungen, § 4 Nr. 11b UStG.
Gilt das für Briefporto immer?
Befreit ist nur der Universaldienst; Zusatzleistungen und individuell ausgehandelte Konditionen sind steuerpflichtig.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Pfand (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Versandkosten (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Übernachtung (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), Catering (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Briefporto im Gesetz?
In § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.