§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG
Steuerbefreiung nach § 4 UStG · Rechtsstand 31.08.2026
§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG befreit von der Umsatzsteuer: auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 40 Absatz 1 des Postgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236), in der jeweils geltenden Fassung, genehmigten Entgelten
Ein nach § 4 UStG steuerfreier Umsatz: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
2 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Porto | steuerfrei |
| Briefporto | steuerfrei |
Häufige Fragen zu § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG?
§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG befreit den Umsatz von der Umsatzsteuer. Erfasst ist: „auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren Preisen als den nach den allgemein für jedermann zugänglichen Tarifen oder als den nach § 40 Absatz 1 des Postgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236), in der jeweils geltenden Fassung, genehmigten Entgelten“.
Welche Produkte fallen unter § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 2 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Porto, Briefporto.
Wo ist § 4 Nr. 11 Buchst. b UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.