Mehrwertsteuer für Pacht
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Pacht fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG
Warum ist Pacht steuerfrei?
Pacht fällt unter § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.
Im Gesetz steht:
die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen,
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG stützen sich im Verzeichnis 2 Produkte, neben Pacht zum Beispiel Miete. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 16 von 188 Produkten wie Pacht eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 6 nicht steuerbar.
Was das für den Preis bedeutet
Für Pacht wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Pacht enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Pacht verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Pacht einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Pacht; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Pacht im Vergleich mit verwandten Produkten
6 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Pacht: Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %), Übernachtung (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Pacht§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Pfand§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | 7 % |
| Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG | 7 % |
| Gutscheine§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG | je nach Fall |
| Parkgebühren§ 12 Abs. 1 UStG | 19 %oderkeine MwSt |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Pacht
Fällt bei Pacht Mehrwertsteuer an?
Nein. Pacht ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, § 4 Nr. 12 UStG.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Pfand (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Versandkosten (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Übernachtung (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), Catering (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Pacht im Gesetz?
In § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.