Mehrwertsteuer auf Puderzucker
Grundnahrungsmittel· Rechtsstand 31.08.2026
Puderzucker steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 29) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.
ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 29 UStG
Warum nur 7 % für Puderzucker?
Puderzucker fällt unter Anlage 2 Nr. 29 UStG: Zucker und Zuckerwaren, Kapitel 17 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.
- Einordnung im Zolltarif
- Kapitel 17
- Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
Im Gesetz steht:
Zucker und Zuckerwaren
Einordnung im Verzeichnis
Auf Anlage 2 Nr. 29 UStG stützen sich im Verzeichnis 23 Produkte, neben Puderzucker zum Beispiel Süßigkeiten, Zucker, Gummibärchen, Kaugummi, Agavendicksaft. In der Kategorie Grundnahrungsmittel sind 97 von 101 Produkten wie Puderzucker eingestuft; 4 je nach Fall.
So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Puderzucker
Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:
Beispiele für typische Preise
| Bruttopreis | darin MwSt (7 %) | Netto (7 %) |
|---|---|---|
| 1,00 € | 0,07 € | 0,93 € |
| 2,50 € | 0,16 € | 2,34 € |
| 5,00 € | 0,33 € | 4,67 € |
| 10,00 € | 0,65 € | 9,35 € |
| 25,00 € | 1,64 € | 23,36 € |
| 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
| 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € |
Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Puderzucker stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Wer Puderzucker verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Puderzucker für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Puderzucker; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Puderzucker im Vergleich mit verwandten Produkten
Alle 8 verwandten Produkte sind wie Puderzucker eingestuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| PuderzuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| Brauner ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| SüßigkeitenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| GummibärchenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| KaugummiAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AgavendicksaftAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AhornsirupAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| BonbonsAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Puderzucker
Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Puderzucker an?
Auf Puderzucker fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 29 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.
Wo steht die Ermäßigung für Puderzucker im Gesetz?
In Anlage 2 Nr. 29 UStG. Die Norm erfasst: „Zucker und Zuckerwaren“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Puderzucker heraus?
Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.