Mehrwertsteuer auf Kaugummi
Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026
Kaugummi steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 29) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.
ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 29 UStG
Warum nur 7 % für Kaugummi?
Kaugummi fällt unter Anlage 2 Nr. 29 UStG: Zucker und Zuckerwaren, Kapitel 17 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.
- Einordnung im Zolltarif
- Kapitel 17
- Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
- Beispiel-Warennummer (WA 2026)
- 17041090
- Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60GHT oder mehr (auch Kaugummi in Streifen)
Im Gesetz steht:
Zucker und Zuckerwaren
Einordnung im Verzeichnis
Auf Anlage 2 Nr. 29 UStG stützen sich im Verzeichnis 23 Produkte, neben Kaugummi zum Beispiel Süßigkeiten, Zucker, Gummibärchen, Agavendicksaft, Ahornsirup. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Kaugummi eingestuft.
So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Kaugummi
Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:
Beispiele für typische Preise
| Bruttopreis | darin MwSt (7 %) | Netto (7 %) |
|---|---|---|
| 1,00 € | 0,07 € | 0,93 € |
| 2,50 € | 0,16 € | 2,34 € |
| 5,00 € | 0,33 € | 4,67 € |
| 10,00 € | 0,65 € | 9,35 € |
| 25,00 € | 1,64 € | 23,36 € |
| 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
| 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € |
Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Kaugummi stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Wer Kaugummi verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Kaugummi für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Kaugummi; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Kaugummi im Vergleich mit verwandten Produkten
Alle 8 verwandten Produkte sind wie Kaugummi eingestuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| KaugummiAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| SüßigkeitenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| GummibärchenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AgavendicksaftAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AhornsirupAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| BonbonsAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| Brauner ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| FruchtgummiAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Kaugummi
Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Kaugummi an?
Auf Kaugummi fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 29 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.
Wo steht die Ermäßigung für Kaugummi im Gesetz?
In Anlage 2 Nr. 29 UStG. Die Norm erfasst: „Zucker und Zuckerwaren“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Kaugummi heraus?
Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.