Mehrwertsteuer auf Gummibärchen
Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026
Gummibärchen steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 29) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.
ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 29 UStG
Warum nur 7 % für Gummibärchen?
Gummibärchen fällt unter Anlage 2 Nr. 29 UStG: Zucker und Zuckerwaren, Kapitel 17 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.
- Einordnung im Zolltarif
- Kapitel 17
- Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
Im Gesetz steht:
Zucker und Zuckerwaren
Einordnung im Verzeichnis
Auf Anlage 2 Nr. 29 UStG stützen sich im Verzeichnis 23 Produkte, neben Gummibärchen zum Beispiel Süßigkeiten, Zucker, Kaugummi, Agavendicksaft, Ahornsirup. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Gummibärchen eingestuft.
So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Gummibärchen
Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:
Beispiele für typische Preise
| Bruttopreis | darin MwSt (7 %) | Netto (7 %) |
|---|---|---|
| 1,00 € | 0,07 € | 0,93 € |
| 2,50 € | 0,16 € | 2,34 € |
| 5,00 € | 0,33 € | 4,67 € |
| 10,00 € | 0,65 € | 9,35 € |
| 25,00 € | 1,64 € | 23,36 € |
| 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
| 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € |
Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Gummibärchen stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Wer Gummibärchen verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Gummibärchen für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Gummibärchen; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Gummibärchen im Vergleich mit verwandten Produkten
Alle 8 verwandten Produkte sind wie Gummibärchen eingestuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| GummibärchenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| SüßigkeitenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| KaugummiAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AgavendicksaftAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AhornsirupAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| BonbonsAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| Brauner ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| FruchtgummiAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Gummibärchen
Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Gummibärchen an?
Auf Gummibärchen fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 29 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.
Wo steht die Ermäßigung für Gummibärchen im Gesetz?
In Anlage 2 Nr. 29 UStG. Die Norm erfasst: „Zucker und Zuckerwaren“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Gummibärchen heraus?
Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.