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Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Süßigkeiten steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 29) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 29 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Süßigkeiten zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Süßigkeiten?

Süßigkeiten fällt unter Anlage 2 Nr. 29 UStG: Zucker und Zuckerwaren, Kapitel 17 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Kapitel 17
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 29 UStG stützen sich im Verzeichnis 23 Produkte, neben Süßigkeiten zum Beispiel Zucker, Gummibärchen, Kaugummi, Agavendicksaft, Ahornsirup. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Süßigkeiten eingestuft.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Süßigkeiten

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Süßigkeiten stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Süßigkeiten verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Süßigkeiten für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Süßigkeiten; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Süßigkeiten im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Süßigkeiten eingestuft.

Verwandte Produkte von Süßigkeiten mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
SüßigkeitenAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
EssigAnlage 2 Nr. 36 UStG7 %
ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
GummibärchenAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
KaugummiAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
AgavendicksaftAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
AhornsirupAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
BonbonsAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %
Brauner ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Süßigkeiten an?

Auf Süßigkeiten fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 29 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Süßigkeiten im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 29 UStG. Die Norm erfasst: „Zucker und Zuckerwaren“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Süßigkeiten heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden