Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026
Süßigkeiten steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 29) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.
ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 29 UStG
Warum nur 7 % für Süßigkeiten?
Süßigkeiten fällt unter Anlage 2 Nr. 29 UStG: Zucker und Zuckerwaren, Kapitel 17 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.
- Einordnung im Zolltarif
- Kapitel 17
- Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
Im Gesetz steht:
Zucker und Zuckerwaren
Einordnung im Verzeichnis
Auf Anlage 2 Nr. 29 UStG stützen sich im Verzeichnis 23 Produkte, neben Süßigkeiten zum Beispiel Zucker, Gummibärchen, Kaugummi, Agavendicksaft, Ahornsirup. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Süßigkeiten eingestuft.
So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Süßigkeiten
Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:
Beispiele für typische Preise
| Bruttopreis | darin MwSt (7 %) | Netto (7 %) |
|---|---|---|
| 1,00 € | 0,07 € | 0,93 € |
| 2,50 € | 0,16 € | 2,34 € |
| 5,00 € | 0,33 € | 4,67 € |
| 10,00 € | 0,65 € | 9,35 € |
| 25,00 € | 1,64 € | 23,36 € |
| 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
| 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € |
Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Süßigkeiten stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Wer Süßigkeiten verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Süßigkeiten für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Süßigkeiten; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Süßigkeiten im Vergleich mit verwandten Produkten
Alle 8 verwandten Produkte sind wie Süßigkeiten eingestuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| SüßigkeitenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| EssigAnlage 2 Nr. 36 UStG | 7 % |
| ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| GummibärchenAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| KaugummiAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AgavendicksaftAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| AhornsirupAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| BonbonsAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
| Brauner ZuckerAnlage 2 Nr. 29 UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Süßigkeiten an?
Auf Süßigkeiten fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 29 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.
Wo steht die Ermäßigung für Süßigkeiten im Gesetz?
In Anlage 2 Nr. 29 UStG. Die Norm erfasst: „Zucker und Zuckerwaren“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Süßigkeiten heraus?
Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.