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§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG

Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 UStG

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt

Eine der Nummern des § 12 Abs. 2 UStG: Sie ermäßigt eine Leistung unmittelbar im Gesetzestext auf 7 %. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

9 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Öpnv7 %
Deutschlandticket7 %
Straßenbahn7 %
Seilbahn7 %
Skilift7 %
Skipass7 %
Stadtbus7 %
Stadtrundfahrt7 %
U-Bahn7 %

Häufige Fragen zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG?

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt“.

Welche Produkte fallen unter § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 9 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Öpnv, Deutschlandticket, Straßenbahn, Seilbahn, Skilift.

Wo ist § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in § 12 Abs. 2

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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden