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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Stadtrundfahrt

Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Stadtrundfahrten sind Personenbeförderungen; innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 Kilometer gilt der ermäßigte Satz.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Stadtrundfahrt zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Stadtrundfahrt?

Stadtrundfahrt fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:

Voraussetzung: Über 50 Kilometer und über die Gemeindegrenze hinaus greift der Regelsatz.

Im Gesetz steht:

im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG stützen sich im Verzeichnis 9 Produkte, neben Stadtrundfahrt zum Beispiel Öpnv, Deutschlandticket, Straßenbahn, Seilbahn, Skilift. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 52 von 188 Produkten wie Stadtrundfahrt eingestuft; 82 mit 19 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Stadtrundfahrt

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Stadtrundfahrt stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Stadtrundfahrt verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Stadtrundfahrt für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Stadtrundfahrt; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Stadtrundfahrt im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Stadtrundfahrt eingestuft.

Verwandte Produkte von Stadtrundfahrt mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Stadtrundfahrt§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Öpnv§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Deutschlandticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Straßenbahn§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Seilbahn§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Skilift§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Skipass§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
Stadtbus§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %
U-Bahn§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Stadtrundfahrt

Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Stadtrundfahrt an?

Für Stadtrundfahrt fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Stadtrundfahrt im Gesetz?

In § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG. Die Norm erfasst: „im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa) innerhalb einer Gemeinde oder bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Stadtrundfahrt heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden