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Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

5 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Kichererbsen7 %
Kidneybohnen7 %
Linsen7 %
Rote Linsen7 %
Weiße Bohnen7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Position 0713
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
14

Alle 14 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 07131010Getrocknete, ausgelöste Erbsen (Pisum sativum), zur Aussaat
  • 07131090Getrocknete, ausgelöste Erbsen (Pisum sativum), auch geschält oder zerkleinert (ausg. Erbsen zur Aussaat)
  • 07132000Getrocknete, ausgelöste Kichererbsen, auch geschält oder zerkleinert
  • 07133100Getrocknete, ausgelöste Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek, auch geschält oder zerkleinert
  • 07133200Getrocknete, ausgelöste Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis), auch geschält oder zerkleinert
  • 07133310Getrocknete, ausgelöste Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), zur Aussaat
Weitere 8 Warennummern anzeigen
  • 07133390Getrocknete, ausgelöste Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), auch geschält oder zerkleinert (ausg. zur Aussaat)
  • 07133400Getrocknete, ausgelöste Bambara-Erdnüsse (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea), auch geschält oder zerkleinert
  • 07133500Getrocknete, ausgelöste Kuhbohnen (Vigna unguiculata), auch geschält oder zerkleinert
  • 07133900Getrocknete, ausgelöste Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), auch geschält oder zerkleinert (ausg. Bohnen der Art Vigna mungo (L) Hepper oder Vigna radiata (L) Wilczek, Adzukibohnen, Gartenbohnen, Bambara-Erdnüsse und Kuhbohnen)
  • 07134000Getrocknete, ausgelöste Linsen, auch geschält oder zerkleinert
  • 07135000Getrocknete, ausgelöste Puffbohnen, Dicke Bohnen (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor), auch geschält oder zerkleinert
  • 07136000Getrocknete, ausgelöste Straucherbsen (Cajanus cajan), auch geschält oder zerkleinert
  • 07139000Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert, ausg. Erbsen (Pisum sativum), Kicher- erbsen, Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Linsen, Puffbohnen, Pferde- und Ackerbohnen und Straucherbsen

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG?

Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 5 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Kichererbsen, Kidneybohnen, Linsen, Rote Linsen, Weiße Bohnen.

Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden