Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
5 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Kichererbsen | 7 % |
| Kidneybohnen | 7 % |
| Linsen | 7 % |
| Rote Linsen | 7 % |
| Weiße Bohnen | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0713
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 14
Alle 14 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07131010Getrocknete, ausgelöste Erbsen (Pisum sativum), zur Aussaat
- 07131090Getrocknete, ausgelöste Erbsen (Pisum sativum), auch geschält oder zerkleinert (ausg. Erbsen zur Aussaat)
- 07132000Getrocknete, ausgelöste Kichererbsen, auch geschält oder zerkleinert
- 07133100Getrocknete, ausgelöste Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek, auch geschält oder zerkleinert
- 07133200Getrocknete, ausgelöste Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis), auch geschält oder zerkleinert
- 07133310Getrocknete, ausgelöste Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), zur Aussaat
Weitere 8 Warennummern anzeigen
- 07133390Getrocknete, ausgelöste Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), auch geschält oder zerkleinert (ausg. zur Aussaat)
- 07133400Getrocknete, ausgelöste Bambara-Erdnüsse (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea), auch geschält oder zerkleinert
- 07133500Getrocknete, ausgelöste Kuhbohnen (Vigna unguiculata), auch geschält oder zerkleinert
- 07133900Getrocknete, ausgelöste Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), auch geschält oder zerkleinert (ausg. Bohnen der Art Vigna mungo (L) Hepper oder Vigna radiata (L) Wilczek, Adzukibohnen, Gartenbohnen, Bambara-Erdnüsse und Kuhbohnen)
- 07134000Getrocknete, ausgelöste Linsen, auch geschält oder zerkleinert
- 07135000Getrocknete, ausgelöste Puffbohnen, Dicke Bohnen (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor), auch geschält oder zerkleinert
- 07136000Getrocknete, ausgelöste Straucherbsen (Cajanus cajan), auch geschält oder zerkleinert
- 07139000Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert, ausg. Erbsen (Pisum sativum), Kicher- erbsen, Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Linsen, Puffbohnen, Pferde- und Ackerbohnen und Straucherbsen
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 5 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Kichererbsen, Kidneybohnen, Linsen, Rote Linsen, Weiße Bohnen.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. m UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.