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Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

2 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Tiefkühlgemüse7 %
Tiefkühlkräuter7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Position 0710
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
16

Alle 16 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 07101000Kartoffeln, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07102100Erbsen (Pisum sativum), auch ausgelöst, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07102200Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten), auch ausgelöst, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07102900Hülsengemüse, auch ausgelöst, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren (ausg. Erbsen [Pisum sativum] und Bohnen [Vigna-Arten, Phaseolus-Arten])
  • 07103000Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07104000Zuckermais, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
Weitere 10 Warennummern anzeigen
  • 07108010Oliven, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07108051Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07108059Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren (ausg. Gemüse- paprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack)
  • 07108061Pilze der Gattung Agaricus, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07108069Pilze, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren (ausg. Pilze der Gattung Agaricus)
  • 07108070Tomaten, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07108080Artischocken, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07108085Spargel, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  • 07108095Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • 07109000Mischungen von Gemüsen, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG?

Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 2 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Tiefkühlgemüse, Tiefkühlkräuter.

Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. j UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden