Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
4 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Bohnen | 7 % |
| Edamame | 7 % |
| Erbsen | 7 % |
| Grüne Bohnen | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0708
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 3
Alle 3 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07081000Erbsen (Pisum sativum), auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
- 07082000Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten), auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
- 07089000Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt (ausg. Erbsen und Bohnen)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 4 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Bohnen, Edamame, Erbsen, Grüne Bohnen.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. h UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.