Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
9 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Karotten | 7 % |
| Meerrettich | 7 % |
| Pastinaken | 7 % |
| Petersilienwurzel | 7 % |
| Radieschen | 7 % |
| Rettich | 7 % |
| Rote Bete | 7 % |
| Schwarzwurzeln | 7 % |
| Sellerie | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0706
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 4
Alle 4 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07061000Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, frisch oder gekühlt
- 07069010Knollensellerie, frisch oder gekühlt
- 07069030Meerrettich (Cochlearia armoracia), frisch oder gekühlt
- 07069090Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Rettich und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt (ausg. Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Knollensellerie und Meerrettich)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 9 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Karotten, Meerrettich, Pastinaken, Petersilienwurzel, Radieschen.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. f UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.