Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
10 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0704
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 5
Alle 5 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07041010Blumenkohl, frisch oder gekühlt
- 07041090Brokkoli (ausg. Blumenkohl), frisch oder gekühlt
- 07042000Rosenkohl, frisch oder gekühlt
- 07049010Weißkohl und Rotkohl, frisch oder gekühlt
- 07049090Kohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt (ausg. Blumenkohl, Brokkoli, Rosenkohl, Weißkohl und Rotkohl)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 10 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.