Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Tomaten, frisch oder gekühlt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
2 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Cocktailtomaten | 7 % |
| Tomaten | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0702 00 00
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 3
Alle 3 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07020010Ganze Tomaten, mit einem größten Durchmesser von weniger als 47mm, frisch oder gekühlt
- 07020091Tomaten in Rispen, mit einem größten Durchmesser von mindestens 47mm, frisch oder gekühlt
- 07020099Tomaten, frisch oder gekühlt (ausg. in Rispen, und ganze Tomaten mit einem größten Durchmesser von weniger als 47mm)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Tomaten, frisch oder gekühlt“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 2 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Cocktailtomaten, Tomaten.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. b UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.