Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
6 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Frühlingszwiebeln | 7 % |
| Knoblauch | 7 % |
| Lauch | 7 % |
| Rote Zwiebeln | 7 % |
| Schalotten | 7 % |
| Zwiebeln | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0703
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 5
Alle 5 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07031011Speisezwiebeln, frisch oder gekühlt, für Saatzwecke (Steckzwiebeln)
- 07031019Speisezwiebeln, frisch oder gekühlt (ausg. für Saatzwecke [Steckzwiebeln])
- 07031090Schalotten, frisch oder gekühlt
- 07032000Knoblauch, frisch oder gekühlt
- 07039000Porree und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch od. gekühlt (ausg. Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 6 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Frühlingszwiebeln, Knoblauch, Lauch, Rote Zwiebeln, Schalotten.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. c UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.