Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
1 Produkt mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Gurken | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0707 00
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 2
Alle 2 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07070005Gurken, frisch oder gekühlt
- 07070090Cornichons, frisch oder gekühlt
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG?
Im Verzeichnis stützen sich ein Produkt auf diese Norm, zum Beispiel Gurken.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. g UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.