Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Topinambur
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
1 Produkt mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Topinambur | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Position 0714
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 8
Alle 8 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 07141000Maniok, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
- 07142010Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr (nur teilweise begünstigt)
- 07142090Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (ausg. frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr) (nur teilweise begünstigt)
- 07143000Yamswurzeln (Dioscorea spp.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
- 07144000Taro (Colocasia spp.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
- 07145000Yauta (Xanthosoma spp.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
Weitere 2 Warennummern anzeigen
- 07149020Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
- 07149090Wurzeln od. Knollen von Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Inulingehalt, frisch, gekühlt, gefroren od. getrocknet, auch in Stücken od. in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen sowie Mark des Sagobaumes (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG?
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Topinambur“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG?
Im Verzeichnis stützen sich ein Produkt auf diese Norm, zum Beispiel Topinambur.
Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.