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Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Topinambur

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

1 Produkt mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Topinambur7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Position 0714
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
8

Alle 8 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 07141000Maniok, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
  • 07142010Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr (nur teilweise begünstigt)
  • 07142090Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (ausg. frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr) (nur teilweise begünstigt)
  • 07143000Yamswurzeln (Dioscorea spp.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
  • 07144000Taro (Colocasia spp.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
  • 07145000Yauta (Xanthosoma spp.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
Weitere 2 Warennummern anzeigen
  • 07149020Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets (nur teilweise begünstigt)
  • 07149090Wurzeln od. Knollen von Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Inulingehalt, frisch, gekühlt, gefroren od. getrocknet, auch in Stücken od. in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen sowie Mark des Sagobaumes (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG?

Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Topinambur“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG?

Im Verzeichnis stützen sich ein Produkt auf diese Norm, zum Beispiel Topinambur.

Wo ist Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden