Anlage 2 Nr. 19 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
7 %
Anlage 2 zum UStG
Anlage 2 Nr. 19 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
0 %
steuerfrei / Nullsatz
7 %
ermäßigt
19 %
Regelsatz
Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).
3 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Saatgut | 7 % |
| Gemüsesamen | 7 % |
| Rasensamen | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 1209
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 20
Alle 20 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 12091000Samen von Zuckerrüben, zur Aussaat
- 12092100Samen von Luzerne, zur Aussaat
- 12092210Samen von Rotklee (Trifolium pratense L.), zur Aussaat
- 12092280Samen von Klee (Trifolium-Arten), zur Aussaat, ausg. Samen von Rotklee
- 12092311Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.), zur Aussaat
- 12092315Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.), zur Aussaat
Weitere 14 Warennummern anzeigen
- 12092380Samen von Schwingel, zur Aussaat (ausg. Samen von Wiesenschwingel und Rotschwingel)
- 12092400Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.), zur Aussaat
- 12092510Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.), zur Aussaat
- 12092590Samen von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.), zur Aussaat
- 12092945Samen von Wiesenlieschgras; Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L.und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata L.); Samen von Straußgras (Agrostis spp.), zur Aussaat
- 12092950Samen von Lupinen, zur Aussaat
- 12092960Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var.alba), zur Aussaat
- 12092980Samen von Futterpflanzen, zur Aussaat, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 12093000Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, z. Aussaat
- 12099130Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva), zur Aussaat
- 12099180Samen von Gemüsen, zur Aussaat (ausg. Roten Rüben der Art beta vulgaris var. conditava)
- 12099910Forstsamen, zur Aussaat
- 12099991Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat (ausg. solche Samen von krautartigen Pflanzen)
- 12099999Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 19 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 19 UStG?
Anlage 2 Nr. 19 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 19 UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 3 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Saatgut, Gemüsesamen, Rasensamen.
Wo ist Anlage 2 Nr. 19 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.
Benachbarte Normen in Anlage 2
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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet
Rechtsstand 31.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
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