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Anlage 2 Nr. 23 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 23 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

2 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 23 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Heu7 %
Stroh7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Positionen 1213 00 00 und 1214
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
4

Alle 4 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 12130000Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepreßt oder in Form von Pellets
  • 12141000Mehl und Pellets von Luzerne
  • 12149010Steckrüben, Futterrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken
  • 12149090Heu, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter (ausg. Mehl und Pellets von Luzerne sowie Steckrüben, Futterrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 23 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 23 UStG?

Anlage 2 Nr. 23 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 23 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 2 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Heu, Stroh.

Wo ist Anlage 2 Nr. 23 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden