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Anlage 2 Nr. 18 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 18 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

7 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 18 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Chiasamen7 %
Erdnüsse7 %
Kürbiskerne7 %
Leinsamen7 %
Sesam7 %
Sojabohnen7 %
Sonnenblumenkerne7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Positionen 1201 00 bis 1208
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
31

Alle 31 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 12011000Sojabohnen zur Aussaat
  • 12019000Sojabohnen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12023000Erdnüsse, zur Aussaat
  • 12024100Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält, nicht zur Aussaat
  • 12024200Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12030000Kopra
Weitere 25 Warennummern anzeigen
  • 12040010Leinsamen zur Aussaat
  • 12040090Leinsamen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12051010Raps- oder Rübsensamen, erucasäurearme, zur Aussaat
  • 12051090Raps- oder Rübsensamen, erucasäurearme, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12059000Raps- oder Rübsensamen,auch geschrotet (ausg. erucasäurearme)
  • 12060010Sonnenblumenkerne zur Aussaat
  • 12060091Sonnenblumenkerne, geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12060099Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, nicht zur Aussaat (ausg. geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift)
  • 12071000Palmnüsse und Palmkerne, auch geschrotet
  • 12072100Baumwollsamen, zur Aussaat
  • 12072900Baumwollsamen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12073000Rizinussamen, auch geschrotet
  • 12074010Sesamsamen zur Aussaat
  • 12074090Sesamsamen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12075010Senfsamen zur Aussaat
  • 12075090Senfsamen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12076000Saflorsamen (Carthamus tinctorius), auch geschrotet
  • 12077000Melonenkerne, auch geschrotet
  • 12079110Mohnsamen zur Aussaat
  • 12079190Mohnsamen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12079920Ölsamen und ölhaltige Früchte, zur Aussaat, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • 12079991Hanfsamen, auch geschrotet, nicht zur Aussaat
  • 12079996Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, nicht zur Aussaat, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • 12081000Mehl von Sojabohnen
  • 12089000Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten (ausg. Senfmehl und Sojabohnenmehl)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 18 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 18 UStG?

Anlage 2 Nr. 18 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 18 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 7 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Chiasamen, Erdnüsse, Kürbiskerne, Leinsamen, Sesam.

Wo ist Anlage 2 Nr. 18 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden