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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Goldmünzen

Bücher, Presse und Kultur· Rechtsstand 31.08.2026

steuerfrei
Steuerbefreiung nach § 4 UStG

Umsätze von Anlagegold sind nach § 4 Nr. 8 UStG in Verbindung mit § 25c UStG steuerfrei.

steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Goldmünzen zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum ist Goldmünzen steuerfrei?

Goldmünzen fällt unter § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:

Im Gesetz steht:

die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,
§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG stützen sich im Verzeichnis 3 Produkte, neben Goldmünzen zum Beispiel Goldbarren, Anlagegold. In der Kategorie Bücher, Presse und Kultur sind 4 von 53 Produkten wie Goldmünzen eingestuft; 39 mit 7 %, 7 mit 19 %, 3 je nach Fall.

Was das für den Preis bedeutet

Für Goldmünzen wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis für Goldmünzen enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Goldmünzen verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Goldmünzen einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Goldmünzen; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Goldmünzen im Vergleich mit verwandten Produkten

5 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Goldmünzen: Silbermünzen (19 %), Silberbarren (19 %), Kalender (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Goldmünzen mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Goldmünzen§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStGsteuerfrei
Goldbarren§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStGsteuerfrei
Anlagegold§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStGsteuerfrei
Briefmarken§ 4 Nr. 8 Buchst. i UStGsteuerfrei
Silbermünzen§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Silberbarren§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Kalender§ 12 Abs. 1 UStG19 %
AdventskalenderAnlage 2 Nr. 30 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Antiquitäten§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Goldmünzen

Fällt bei Goldmünzen Mehrwertsteuer an?

Nein. Goldmünzen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsätze von Anlagegold sind nach § 4 Nr. 8 UStG in Verbindung mit § 25c UStG steuerfrei.

Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?

Silbermünzen (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Silberbarren (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Kalender (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Adventskalender (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 30 UStG / § 12 Abs. 1 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.

Wo steht das für Goldmünzen im Gesetz?

In § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden