Mehrwertsteuer für Goldbarren
Bücher, Presse und Kultur· Rechtsstand 31.08.2026
Umsätze von Anlagegold sind nach § 4 Nr. 8 UStG in Verbindung mit § 25c UStG steuerfrei.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG
Warum ist Goldbarren steuerfrei?
Goldbarren fällt unter § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:
Im Gesetz steht:
die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG stützen sich im Verzeichnis 3 Produkte, neben Goldbarren zum Beispiel Goldmünzen, Anlagegold. In der Kategorie Bücher, Presse und Kultur sind 4 von 53 Produkten wie Goldbarren eingestuft; 39 mit 7 %, 7 mit 19 %, 3 je nach Fall.
Was das für den Preis bedeutet
Für Goldbarren wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Goldbarren enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Goldbarren verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Goldbarren einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Goldbarren; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Goldbarren im Vergleich mit verwandten Produkten
5 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Goldbarren: Silbermünzen (19 %), Silberbarren (19 %), Kalender (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Goldbarren§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG | steuerfrei |
| Goldmünzen§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG | steuerfrei |
| Anlagegold§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG | steuerfrei |
| Briefmarken§ 4 Nr. 8 Buchst. i UStG | steuerfrei |
| Silbermünzen§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Silberbarren§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Kalender§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| AdventskalenderAnlage 2 Nr. 30 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Antiquitäten§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Goldbarren
Fällt bei Goldbarren Mehrwertsteuer an?
Nein. Goldbarren ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsätze von Anlagegold sind nach § 4 Nr. 8 UStG in Verbindung mit § 25c UStG steuerfrei.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Silbermünzen (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Silberbarren (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Kalender (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Adventskalender (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 30 UStG / § 12 Abs. 1 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Goldbarren im Gesetz?
In § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.