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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Briefmarken

Bücher, Presse und Kultur· Rechtsstand 31.08.2026

steuerfrei
Steuerbefreiung nach § 4 UStG

Die Lieferung von amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG steuerfrei.

steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Briefmarken zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum ist Briefmarken steuerfrei?

Briefmarken fällt unter § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:

Im Gesetz steht:

die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert;
§ 4 Nr. 8 Buchst. i UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Briefmarken ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG stützt. In der Kategorie Bücher, Presse und Kultur sind 4 von 53 Produkten wie Briefmarken eingestuft; 39 mit 7 %, 7 mit 19 %, 3 je nach Fall.

Was das für den Preis bedeutet

Für Briefmarken wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis für Briefmarken enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Briefmarken verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Briefmarken einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Briefmarken; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Briefmarken im Vergleich mit verwandten Produkten

7 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Briefmarken: Sammlerbriefmarken (7 %), Silbermünzen (19 %), Silberbarren (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Briefmarken mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Briefmarken§ 4 Nr. 8 Buchst. i UStGsteuerfrei
SammlerbriefmarkenAnlage 2 Nr. 54 Buchst. b UStG7 %
Silbermünzen§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Silberbarren§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Kalender§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Goldmünzen§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStGsteuerfrei
AdventskalenderAnlage 2 Nr. 30 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Antiquitäten§ 12 Abs. 1 UStG19 %
FachbücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Briefmarken

Fällt bei Briefmarken Mehrwertsteuer an?

Nein. Briefmarken ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Lieferung von amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG steuerfrei.

Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?

Sammlerbriefmarken (7 %, Anlage 2 Nr. 54 Buchst. b UStG), Silbermünzen (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Silberbarren (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Kalender (19 %, § 12 Abs. 1 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.

Wo steht das für Briefmarken im Gesetz?

In § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden