Mehrwertsteuer für Briefmarken
Bücher, Presse und Kultur· Rechtsstand 31.08.2026
Die Lieferung von amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG steuerfrei.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG
Warum ist Briefmarken steuerfrei?
Briefmarken fällt unter § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:
Im Gesetz steht:
die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert;
Einordnung im Verzeichnis
Briefmarken ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG stützt. In der Kategorie Bücher, Presse und Kultur sind 4 von 53 Produkten wie Briefmarken eingestuft; 39 mit 7 %, 7 mit 19 %, 3 je nach Fall.
Was das für den Preis bedeutet
Für Briefmarken wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Briefmarken enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Briefmarken verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Briefmarken einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Briefmarken; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Briefmarken im Vergleich mit verwandten Produkten
7 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Briefmarken: Sammlerbriefmarken (7 %), Silbermünzen (19 %), Silberbarren (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Briefmarken§ 4 Nr. 8 Buchst. i UStG | steuerfrei |
| SammlerbriefmarkenAnlage 2 Nr. 54 Buchst. b UStG | 7 % |
| Silbermünzen§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Silberbarren§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Kalender§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Goldmünzen§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG | steuerfrei |
| AdventskalenderAnlage 2 Nr. 30 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Antiquitäten§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| FachbücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Briefmarken
Fällt bei Briefmarken Mehrwertsteuer an?
Nein. Briefmarken ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Lieferung von amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG steuerfrei.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Sammlerbriefmarken (7 %, Anlage 2 Nr. 54 Buchst. b UStG), Silbermünzen (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Silberbarren (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Kalender (19 %, § 12 Abs. 1 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Briefmarken im Gesetz?
In § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.