§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG
Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 UStG · Rechtsstand 31.08.2026
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze
Eine der Nummern des § 12 Abs. 2 UStG: Sie ermäßigt eine Leistung unmittelbar im Gesetzestext auf 7 %. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
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Häufige Fragen zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG?
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze“.
Welche Produkte fallen unter § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG?
Wo ist § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.