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Anlage 2 Nr. 7 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 7 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

15 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 7 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Pflanzen7 %
Weihnachtsbaum7 %
Tannenbaum7 %
Topfpflanzen7 %
Balkonpflanzen7 %
Beetpflanzen7 %
Gartenpflanzen7 %
Hecken7 %
Kräutertöpfe7 %
Obstbäume7 %
Orchideen7 %
Stauden7 %
Sträucher7 %
Weihnachtssterne7 %
Zimmerpflanzen7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Position 0602
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
20

Alle 20 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 06021010Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser, von Reben
  • 06021090Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser, von lebenden Pflanzen (ausg. von Reben)
  • 06022010Reben, bewurzelt, auch gepfropft
  • 06022020Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt, wurzelnackt (ausg. Reben)
  • 06022030Zitruspflanzen, auch veredelt (ausg. wurzelnackt)
  • 06022080Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt (ausg. wurzelnackt, Zitruspflanzen und Reben)
Weitere 14 Warennummern anzeigen
  • 06023000Rhododendren (Azaleen), auch veredelt
  • 06024000Rosen, auch veredelt
  • 06029010Pilzmycel
  • 06029020Ananaspflänzlinge
  • 06029030Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen
  • 06029041Pflanzen von Forstgehölzen
  • 06029045Bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen, von Bäumen und Sträuchern (ausg. Obst- und Forstgehölze)
  • 06029046Freilandbäume, -sträucher und -büsche, einschl. ihrer lebenden Wurzeln, wurzelnackt (ausg. Stecklinge, Pfropfreiser und Jungpflanzen sowie Obst- und Nussbäume und Forstgehölze)
  • 06029047Nadelgehölze und immergrüne Freilandbäume, -sträucher und -büsche, einschl. ihrer lebenden Wurzeln (ausg. wurzelnackt, Stecklinge, Pfropfreiser und Jungpflanzen sowie Obst- und Nussbäume und Forstgehölze)
  • 06029048Freilandbäume, -sträucher und -büsche, einschl. ihrer lebenden Wurzeln (ausg. mit nackten Wurzeln, Stecklinge, Pfropfreiser und Jungpflanzen sowie Nadelgehölze und immergrüne Pflanzen, Obst- und Nussbäume und Forstgehölze)
  • 06029050Lebende Pflanzen von Freilandstauden
  • 06029070Bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen, von Zimmerpflanzen (ausg. Kakteen)
  • 06029091Zimmerblütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausg. Kakteen)
  • 06029099Zimmerpflanzen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 7 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 7 UStG?

Anlage 2 Nr. 7 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 7 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 15 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Pflanzen, Weihnachtsbaum, Tannenbaum, Topfpflanzen, Balkonpflanzen.

Wo ist Anlage 2 Nr. 7 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden