Anlage 2 Nr. 7 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 7 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
15 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Pflanzen | 7 % |
| Weihnachtsbaum | 7 % |
| Tannenbaum | 7 % |
| Topfpflanzen | 7 % |
| Balkonpflanzen | 7 % |
| Beetpflanzen | 7 % |
| Gartenpflanzen | 7 % |
| Hecken | 7 % |
| Kräutertöpfe | 7 % |
| Obstbäume | 7 % |
| Orchideen | 7 % |
| Stauden | 7 % |
| Sträucher | 7 % |
| Weihnachtssterne | 7 % |
| Zimmerpflanzen | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0602
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 20
Alle 20 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 06021010Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser, von Reben
- 06021090Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser, von lebenden Pflanzen (ausg. von Reben)
- 06022010Reben, bewurzelt, auch gepfropft
- 06022020Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt, wurzelnackt (ausg. Reben)
- 06022030Zitruspflanzen, auch veredelt (ausg. wurzelnackt)
- 06022080Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt (ausg. wurzelnackt, Zitruspflanzen und Reben)
Weitere 14 Warennummern anzeigen
- 06023000Rhododendren (Azaleen), auch veredelt
- 06024000Rosen, auch veredelt
- 06029010Pilzmycel
- 06029020Ananaspflänzlinge
- 06029030Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen
- 06029041Pflanzen von Forstgehölzen
- 06029045Bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen, von Bäumen und Sträuchern (ausg. Obst- und Forstgehölze)
- 06029046Freilandbäume, -sträucher und -büsche, einschl. ihrer lebenden Wurzeln, wurzelnackt (ausg. Stecklinge, Pfropfreiser und Jungpflanzen sowie Obst- und Nussbäume und Forstgehölze)
- 06029047Nadelgehölze und immergrüne Freilandbäume, -sträucher und -büsche, einschl. ihrer lebenden Wurzeln (ausg. wurzelnackt, Stecklinge, Pfropfreiser und Jungpflanzen sowie Obst- und Nussbäume und Forstgehölze)
- 06029048Freilandbäume, -sträucher und -büsche, einschl. ihrer lebenden Wurzeln (ausg. mit nackten Wurzeln, Stecklinge, Pfropfreiser und Jungpflanzen sowie Nadelgehölze und immergrüne Pflanzen, Obst- und Nussbäume und Forstgehölze)
- 06029050Lebende Pflanzen von Freilandstauden
- 06029070Bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen, von Zimmerpflanzen (ausg. Kakteen)
- 06029091Zimmerblütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausg. Kakteen)
- 06029099Zimmerpflanzen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 7 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 7 UStG?
Anlage 2 Nr. 7 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 7 UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 15 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Pflanzen, Weihnachtsbaum, Tannenbaum, Topfpflanzen, Balkonpflanzen.
Wo ist Anlage 2 Nr. 7 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.