Anlage 2 Nr. 6 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 6 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
1 Produkt mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Blumenzwiebeln | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0601
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 8
Alle 8 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 06011010Hyazinthenzwiebeln, ruhend
- 06011020Narzissenzwiebeln, ruhend
- 06011030Tulpenzwiebeln, ruhend
- 06011040Gladiolenzwiebeln, ruhend
- 06011090Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend (ausg. Hyazinthen-, Narzissen-, Tulpen- und Gladiolenzwiebeln)
- 06012010Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausg. Zichorienwurzeln der Position 1212)
Weitere 2 Warennummern anzeigen
- 06012030Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen, im Wachstum oder in Blüte
- 06012090Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte (ausg. Zichorienpflanzen und -wurzeln, Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 6 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 6 UStG?
Anlage 2 Nr. 6 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 6 UStG?
Im Verzeichnis stützen sich ein Produkt auf diese Norm, zum Beispiel Blumenzwiebeln.
Wo ist Anlage 2 Nr. 6 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.