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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Beetpflanzen

Pflanzen und Blumen· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Beetpflanzen steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 7) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 7 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Beetpflanzen zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Beetpflanzen?

Beetpflanzen fällt unter Anlage 2 Nr. 7 UStG: Andere lebende Pflanzen einschließlich Wurzeln und Stecklinge, Position 0602. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Position 0602
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel
Anlage 2 Nr. 7 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 7 UStG stützen sich im Verzeichnis 15 Produkte, neben Beetpflanzen zum Beispiel Pflanzen, Weihnachtsbaum, Tannenbaum, Topfpflanzen, Balkonpflanzen. In der Kategorie Pflanzen und Blumen sind 27 von 32 Produkten wie Beetpflanzen eingestuft; 4 mit 19 %, 1 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Beetpflanzen

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Beetpflanzen stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Beetpflanzen verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Beetpflanzen für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Beetpflanzen; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Beetpflanzen im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Beetpflanzen eingestuft.

Verwandte Produkte von Beetpflanzen mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
BeetpflanzenAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
PflanzenAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
WeihnachtsbaumAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
TannenbaumAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
TopfpflanzenAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
BalkonpflanzenAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
GartenpflanzenAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
HeckenAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %
KräutertöpfeAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Beetpflanzen

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Beetpflanzen an?

Auf Beetpflanzen fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 7 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Beetpflanzen im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 7 UStG. Die Norm erfasst: „Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Beetpflanzen heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden