Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene: hygienische Binden (Einlagen) und Tampons aus Stoffen aller Art
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
6 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Tampons | 7 % |
| Hygieneartikel | 7 % |
| Binden | 7 % |
| Slipeinlagen | 7 % |
| Menstruationstassen | 7 % |
| Periodenunterwäsche | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Position 9619
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 8
Alle 8 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 96190030Binden, hygienische, und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffwatte (nur teilweise begünstigt)
- 96190040Binden, hygienische, und Tampons sowie ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, andere als Spinnstoffwatte (nur teilweise begünstigt)
- 96190050Windeln und Windeleinlagen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, andere als Spinnstoffwatte (nur teilweise begünstigt)
- 96190071Hygiene-Binden (ausg. aus Spinnstoffen) (nur teilweise begünstigt)
- 96190075Tampons (ausg. aus Spinnstoffen) (nur teilweise begünstigt)
- 96190079Waren zu hygienischen Zwecken, ähnliche wie Binden und Tampons, ausg. aus Spinnstoffen (nur teilweise begünstigt)
Weitere 2 Warennummern anzeigen
- 96190081Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Stoffen als Spinnstoffe (nur teilweise begünstigt)
- 96190089Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren, andere als für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Stoffen als Spinnstoffe (z. B. Artikel für Inkontinzenz) (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG?
Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene: hygienische Binden (Einlagen) und Tampons aus Stoffen aller Art“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 6 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Tampons, Hygieneartikel, Binden, Slipeinlagen, Menstruationstassen.
Wo ist Anlage 2 Nr. 55 Buchst. a UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.