Anlage 2 Nr. 55 Buchst. b UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 55 Buchst. b UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene: Hygienegegenstände aus Kunststoffen (Menstruationstassen, Menstruationsschwämmchen)
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Unterposition 3924 90
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 1
Alle 1 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 39249000Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Kunststoffen (ausg. Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch) (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 55 Buchst. b UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 55 Buchst. b UStG?
Anlage 2 Nr. 55 Buchst. b UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene: Hygienegegenstände aus Kunststoffen (Menstruationstassen, Menstruationsschwämmchen)“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 55 Buchst. b UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.