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Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene: Periodenhosen (Slips und andere Unterhosen mit einer eingearbeiteten saugfähigen Einlage, zur mehrfachen Verwendung)

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Position 9619
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
8

Alle 8 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 96190030Binden, hygienische, und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffwatte (nur teilweise begünstigt)
  • 96190040Binden, hygienische, und Tampons sowie ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, andere als Spinnstoffwatte (nur teilweise begünstigt)
  • 96190050Windeln und Windeleinlagen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, andere als Spinnstoffwatte (nur teilweise begünstigt)
  • 96190071Hygiene-Binden (ausg. aus Spinnstoffen) (nur teilweise begünstigt)
  • 96190075Tampons (ausg. aus Spinnstoffen) (nur teilweise begünstigt)
  • 96190079Waren zu hygienischen Zwecken, ähnliche wie Binden und Tampons, ausg. aus Spinnstoffen (nur teilweise begünstigt)
Weitere 2 Warennummern anzeigen
  • 96190081Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Stoffen als Spinnstoffe (nur teilweise begünstigt)
  • 96190089Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren, andere als für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Stoffen als Spinnstoffe (z. B. Artikel für Inkontinzenz) (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e UStG?

Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene: Periodenhosen (Slips und andere Unterhosen mit einer eingearbeiteten saugfähigen Einlage, zur mehrfachen Verwendung)“.

Wo ist Anlage 2 Nr. 55 Buchst. e UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden