Anlage 2 Nr. 54 Buchst. cc UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 54 Buchst. cc UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Sammlungsstücke,: Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Positionen 9705 und 9706
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 8
Alle 8 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 97051000Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert (nur teilweise begünstigt)
- 97052100Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, menschliche Exemplare und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
- 97052200Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
- 97052900Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, anderweitig weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 97053100Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
- 97053900Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, andere als mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
Weitere 2 Warennummern anzeigen
- 97061000Antiquitäten, mehr als 250 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
- 97069000Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, jedoch nicht mehr als 250 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 54 Buchst. cc UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 54 Buchst. cc UStG?
Anlage 2 Nr. 54 Buchst. cc UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Sammlungsstücke,: Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 54 Buchst. cc UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.