Anlage 2 Nr. 54 Buchst. bb UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
7 %
Anlage 2 zum UStG
Anlage 2 Nr. 54 Buchst. bb UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Sammlungsstücke,: Münzen aus unedlen Metallen
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
0 %
steuerfrei / Nullsatz
7 %
ermäßigt
19 %
Regelsatz
Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Position 9705
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 6
Alle 6 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 97051000Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert (nur teilweise begünstigt)
- 97052100Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, menschliche Exemplare und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
- 97052200Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
- 97052900Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, anderweitig weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 97053100Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
- 97053900Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, andere als mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 54 Buchst. bb UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 54 Buchst. bb UStG?
Anlage 2 Nr. 54 Buchst. bb UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Sammlungsstücke,: Münzen aus unedlen Metallen“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 54 Buchst. bb UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.
Benachbarte Normen in Anlage 2
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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet
Rechtsstand 31.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
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