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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Muffins

Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Muffins steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 31) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 31 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Muffins zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Muffins?

Muffins fällt unter Anlage 2 Nr. 31 UStG: Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch sowie Backwaren, Kapitel 19 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Kapitel 19
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
Anlage 2 Nr. 31 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 31 UStG stützen sich im Verzeichnis 69 Produkte, neben Muffins zum Beispiel Brot, Kuchen, Backwaren, Brötchen, Kekse. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Muffins eingestuft.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Muffins

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Muffins stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Muffins verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Muffins für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Muffins; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Muffins im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Muffins eingestuft.

Verwandte Produkte von Muffins mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
MuffinsAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
BrotAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
KuchenAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
BackwarenAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
BrötchenAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
KekseAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
ApfelkuchenAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
AufbackbrötchenAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %
BackmischungAnlage 2 Nr. 31 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Muffins

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Muffins an?

Auf Muffins fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 31 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Muffins im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 31 UStG. Die Norm erfasst: „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Muffins heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden