Mehrwertsteuer für Pflegeleistungen
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Pflegeleistungen fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 16 UStG
Warum ist Pflegeleistungen steuerfrei?
Pflegeleistungen fällt unter § 4 Nr. 16 UStG: Eng mit der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen.
Im Gesetz steht:
die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen, die erbracht werden von
Einordnung im Verzeichnis
Pflegeleistungen ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 4 Nr. 16 UStG stützt. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 16 von 188 Produkten wie Pflegeleistungen eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 6 nicht steuerbar.
Was das für den Preis bedeutet
Für Pflegeleistungen wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Pflegeleistungen enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Pflegeleistungen verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Pflegeleistungen einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Pflegeleistungen; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Pflegeleistungen im Vergleich mit verwandten Produkten
6 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Pflegeleistungen: Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %), Übernachtung (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Pflegeleistungen§ 4 Nr. 16 UStG | steuerfrei |
| Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Pfand§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | 7 % |
| Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG | 7 % |
| Gutscheine§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG | je nach Fall |
| Parkgebühren§ 12 Abs. 1 UStG | 19 %oderkeine MwSt |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Pflegeleistungen
Fällt bei Pflegeleistungen Mehrwertsteuer an?
Nein. Pflegeleistungen ist nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Eng mit der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen, § 4 Nr. 16 UStG.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Pfand (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Versandkosten (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Übernachtung (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), Catering (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Pflegeleistungen im Gesetz?
In § 4 Nr. 16 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.