Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG · Rechtsstand 31.08.2026

0 %
Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG

§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ordnet 0 % Mehrwertsteuer an für: die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird

Der Steuersatz beträgt 0 %, der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Das unterscheidet den Nullsatz von einer Steuerbefreiung. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

5 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Photovoltaikanlage0 %
Balkonkraftwerk0 %
Solarmodule0 %
Stromspeicher0 %
Wechselrichter0 %

Häufige Fragen zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG?

§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ordnet 0 % an. Erfasst ist: „die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird“.

Welche Produkte fallen unter § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 5 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Photovoltaikanlage, Balkonkraftwerk, Solarmodule, Stromspeicher, Wechselrichter.

Wo ist § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in § 12 Abs. 3

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden