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§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG

Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG · Rechtsstand 31.08.2026

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Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG

§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG ordnet 0 % Mehrwertsteuer an für: die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt. (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)

Der Steuersatz beträgt 0 %, der Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Das unterscheidet den Nullsatz von einer Steuerbefreiung. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

1 Produkt mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Solarteur0 %

Häufige Fragen zu § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG?

§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG ordnet 0 % an. Erfasst ist: „die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt. (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)“.

Welche Produkte fallen unter § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich ein Produkt auf diese Norm, zum Beispiel Solarteur.

Wo ist § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in § 12 Abs. 3

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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden