Mehrwertsteuer für Solarteur
§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG· Rechtsstand 31.08.2026
Für Solarteur gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG der Nullsatz: 0 % Umsatzsteuer bei erhaltenem Vorsteuerabzug.
Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG
Warum 0 % für Solarteur?
Solarteur fällt unter § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG: Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern.
Im Gesetz steht:
die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt. (+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)
Einordnung im Verzeichnis
Solarteur ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG stützt.
Was das für den Preis bedeutet
Für Solarteur gilt der Nullsatz: Der Rechnungsbetrag enthält 0 % Umsatzsteuer, Brutto und Netto sind gleich. Anders als bei einer Steuerbefreiung bleibt dem Verkäufer der Vorsteuerabzug erhalten.
Wie der Vorsteuerabzug funktioniert, erklärt der Ratgeber Vorsteuer und Umsatzsteuer.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Solarteur stecken 0,00 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Beim Nullsatz weist der Verkäufer 0 % aus, behält aber den Vorsteuerabzug für seine eigenen Eingangsrechnungen. Das unterscheidet ihn von einer Steuerbefreiung.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Solarteur; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Solarteur im Vergleich mit verwandten Produkten
8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Solarteur: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Solarteur§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG | 0 % |
| Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG | 7 % |
| Taxi§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| WasserAnlage 2 Nr. 34 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Bahnticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Solarteur
Fällt bei Solarteur Mehrwertsteuer an?
Ja, aber mit 0 %: Für Solarteur gilt der Nullsatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG. Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern, § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Solarteur im Gesetz?
In § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.