Mehrwertsteuer auf Solarmodule
Energie und Brennstoffe· Rechtsstand 31.08.2026
Für Solarmodule gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG der Nullsatz: 0 % Umsatzsteuer bei erhaltenem Vorsteuerabzug.
Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Warum 0 % für Solarmodule?
Solarmodule fällt unter § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG: Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.
Im Gesetz steht:
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG stützen sich im Verzeichnis 5 Produkte, neben Solarmodule zum Beispiel Photovoltaikanlage, Balkonkraftwerk, Stromspeicher, Wechselrichter. In der Kategorie Energie und Brennstoffe sind 5 von 23 Produkten wie Solarmodule eingestuft; 13 mit 19 %, 5 mit 7 %.
Was das für den Preis bedeutet
Für Solarmodule gilt der Nullsatz: Der Rechnungsbetrag enthält 0 % Umsatzsteuer, Brutto und Netto sind gleich. Anders als bei einer Steuerbefreiung bleibt dem Verkäufer der Vorsteuerabzug erhalten.
Wie der Vorsteuerabzug funktioniert, erklärt der Ratgeber Vorsteuer und Umsatzsteuer.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Solarmodule stecken 0,00 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Beim Nullsatz weist der Verkäufer 0 % aus, behält aber den Vorsteuerabzug für seine eigenen Eingangsrechnungen. Das unterscheidet ihn von einer Steuerbefreiung.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Solarmodule; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Solarmodule im Vergleich mit verwandten Produkten
4 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Solarmodule: Strom (19 %), Heizöl (19 %), Benzin (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Solarmodule§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Photovoltaikanlage§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Balkonkraftwerk§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Stromspeicher§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Wechselrichter§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Strom§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Heizöl§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Benzin§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Diesel§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Solarmodule
Fällt auf Solarmodule Mehrwertsteuer an?
Ja, aber mit 0 %: Für Solarmodule gilt der Nullsatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG. Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG.
Gilt das für Solarmodule immer?
Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohn- oder Gemeinwohlgebäuden installiert werden; bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister gilt das als erfüllt.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Wo steht das für Solarmodule im Gesetz?
In § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.