Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlage
Energie und Brennstoffe· Rechtsstand 31.08.2026
Für Photovoltaikanlage gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG der Nullsatz: 0 % Umsatzsteuer bei erhaltenem Vorsteuerabzug.
Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Warum 0 % für Photovoltaikanlage?
Photovoltaikanlage fällt unter § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG: Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.
Im Gesetz steht:
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG stützen sich im Verzeichnis 5 Produkte, neben Photovoltaikanlage zum Beispiel Balkonkraftwerk, Solarmodule, Stromspeicher, Wechselrichter. In der Kategorie Energie und Brennstoffe sind 5 von 23 Produkten wie Photovoltaikanlage eingestuft; 13 mit 19 %, 5 mit 7 %.
Was das für den Preis bedeutet
Für Photovoltaikanlage gilt der Nullsatz: Der Rechnungsbetrag enthält 0 % Umsatzsteuer, Brutto und Netto sind gleich. Anders als bei einer Steuerbefreiung bleibt dem Verkäufer der Vorsteuerabzug erhalten.
Wie der Vorsteuerabzug funktioniert, erklärt der Ratgeber Vorsteuer und Umsatzsteuer.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Photovoltaikanlage stecken 0,00 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Beim Nullsatz weist der Verkäufer 0 % aus, behält aber den Vorsteuerabzug für seine eigenen Eingangsrechnungen. Das unterscheidet ihn von einer Steuerbefreiung.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Photovoltaikanlage; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Photovoltaikanlage im Vergleich mit verwandten Produkten
4 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Photovoltaikanlage: Strom (19 %), Heizöl (19 %), Benzin (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Photovoltaikanlage§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Balkonkraftwerk§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Solarmodule§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Stromspeicher§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Wechselrichter§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG | 0 % |
| Strom§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Heizöl§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Benzin§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Diesel§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlage
Fällt auf Photovoltaikanlage Mehrwertsteuer an?
Ja, aber mit 0 %: Für Photovoltaikanlage gilt der Nullsatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG. Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG.
Gilt das für Photovoltaikanlage immer?
Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohn- oder Gemeinwohlgebäuden installiert werden; bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister gilt das als erfüllt.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Wo steht das für Photovoltaikanlage im Gesetz?
In § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.