Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen: Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten)
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
27 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Bücher | 7 % |
| Zeitschriften | 7 % |
| Zeitungen | 7 % |
| Fachbücher | 7 % |
| Tageszeitung | 7 % |
| Landkarten | 7 % |
| Schulbücher | 7 % |
| Atlanten | 7 % |
| Ausmalbücher | 7 % |
| Comic-Hefte | 7 % |
| Comics | 7 % |
| Fachzeitschriften | 7 % |
| Globen | 7 % |
| Illustrierte | 7 % |
| Kinderbücher | 7 % |
| Kochbücher | 7 % |
| Kreuzworträtselhefte | 7 % |
| Lexika | 7 % |
| Malbücher | 7 % |
| Mangas | 7 % |
| Noten | 7 % |
| Notenblätter | 7 % |
| Rätselhefte | 7 % |
| Stadtpläne | 7 % |
| Taschenbücher | 7 % |
| Wochenzeitung | 7 % |
| Wörterbücher | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Positionen 4901, 9705 und 9706
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 11
Alle 11 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 49011000Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt (nur teilweise begünstigt)
- 49019100Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften (nur teilweise begünstigt)
- 49019900Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 97051000Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert (nur teilweise begünstigt)
- 97052100Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, menschliche Exemplare und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
- 97052200Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
Weitere 5 Warennummern anzeigen
- 97052900Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, anderweitig weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 97053100Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
- 97053900Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, andere als mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
- 97061000Antiquitäten, mehr als 250 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
- 97069000Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, jedoch nicht mehr als 250 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG?
Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen: Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten)“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 27 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Fachbücher, Tageszeitung.
Wo ist Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.