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Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen: Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten)

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

27 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Bücher7 %
Zeitschriften7 %
Zeitungen7 %
Fachbücher7 %
Tageszeitung7 %
Landkarten7 %
Schulbücher7 %
Atlanten7 %
Ausmalbücher7 %
Comic-Hefte7 %
Comics7 %
Fachzeitschriften7 %
Globen7 %
Illustrierte7 %
Kinderbücher7 %
Kochbücher7 %
Kreuzworträtselhefte7 %
Lexika7 %
Malbücher7 %
Mangas7 %
Noten7 %
Notenblätter7 %
Rätselhefte7 %
Stadtpläne7 %
Taschenbücher7 %
Wochenzeitung7 %
Wörterbücher7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Positionen 4901, 9705 und 9706
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
11

Alle 11 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 49011000Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt (nur teilweise begünstigt)
  • 49019100Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften (nur teilweise begünstigt)
  • 49019900Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 97051000Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert (nur teilweise begünstigt)
  • 97052100Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, menschliche Exemplare und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
  • 97052200Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon (nur teilweise begünstigt)
Weitere 5 Warennummern anzeigen
  • 97052900Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, anderweitig weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 97053100Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
  • 97053900Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, andere als mehr als 100 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
  • 97061000Antiquitäten, mehr als 250 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)
  • 97069000Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, jedoch nicht mehr als 250 Jahre alt (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG?

Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen: Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten)“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 27 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Fachbücher, Tageszeitung.

Wo ist Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden