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Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Lebende Tiere: Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner)

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

4 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Bienenvölker7 %
Hühner kaufen7 %
Kaninchen kaufen7 %
Nutztiere7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Position 0105
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
13

Alle 13 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 01051111Weibliche Zucht- und Vermehrungsküken, von Hühnern, mit einem Gewicht von 185g oder weniger, Legerassen
  • 01051119Weibliche Zucht- und Vermehrungsküken, von Hühnern, mit einem Gewicht von 185g oder weniger (ausg. Legerassen)
  • 01051191Hühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger, Legerassen (ausg. weibliche Zucht- und Vermehrungs- küken)
  • 01051199Hühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger (ausg. Legerassen sowie weibliche Zucht- und Vermehrungsküken)
  • 01051200Truthühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
  • 01051300Enten, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
Weitere 7 Warennummern anzeigen
  • 01051400Gänse, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
  • 01051500Perlhühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
  • 01059400Hühner, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
  • 01059910Enten, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
  • 01059920Gänse, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
  • 01059930Truthühner, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
  • 01059950Perlhühner, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG?

Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Lebende Tiere: Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner)“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 4 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Bienenvölker, Hühner kaufen, Kaninchen kaufen, Nutztiere.

Wo ist Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden