Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Lebende Tiere: Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner)
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
4 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Bienenvölker | 7 % |
| Hühner kaufen | 7 % |
| Kaninchen kaufen | 7 % |
| Nutztiere | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Position 0105
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 13
Alle 13 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 01051111Weibliche Zucht- und Vermehrungsküken, von Hühnern, mit einem Gewicht von 185g oder weniger, Legerassen
- 01051119Weibliche Zucht- und Vermehrungsküken, von Hühnern, mit einem Gewicht von 185g oder weniger (ausg. Legerassen)
- 01051191Hühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger, Legerassen (ausg. weibliche Zucht- und Vermehrungs- küken)
- 01051199Hühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger (ausg. Legerassen sowie weibliche Zucht- und Vermehrungsküken)
- 01051200Truthühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
- 01051300Enten, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
Weitere 7 Warennummern anzeigen
- 01051400Gänse, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
- 01051500Perlhühner, lebend, mit einem Gewicht von 185g oder weniger
- 01059400Hühner, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
- 01059910Enten, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
- 01059920Gänse, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
- 01059930Truthühner, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
- 01059950Perlhühner, lebend, mit einem Gewicht von mehr als 185g
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG?
Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Lebende Tiere: Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner)“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 4 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Bienenvölker, Hühner kaufen, Kaninchen kaufen, Nutztiere.
Wo ist Anlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.